Langfristiger Heilmittelbedarf: Diagnoseliste ergänzt
Ab 1. Juli 2021 werden weitere Indikationen in die bundesweit geltende Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Kosten dieser Verordnungen fließen nicht in das Heilmittelvolumen Ihrer Praxis ein und unterliegen nicht der Heilmittel-Richtwertprüfung.
Folgende Diagnosen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen:
- G61.0 – Guillain-Barré-Syndrom
- G91.2- – Normaldruckhydrozephalus
- Q79.6 – Ehlers-Danlos-Syndrom
- Q78.0 – Osteogenesis imperfecta
- Q87.2 – Angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung der Extremitäten
- T20.3-T29.7 – Verbrennungen oder Verätzungen
(verschiedene Körperteile, nur Grad 3) - M36.2 – Arthropathia haemophilica
Ergotherapie: Anpassungen der Höchstmengen je Verordnung im Heilmittelkatalog
Für Patientengruppen mit schweren psychischen Erkrankungen, die nicht den besonderen Verordnungsbedarfen oder dem langfristigen Heilmittelbedarf zugeordnet sind, werden zum 1. Juli 2021 die verordnungsfähigen Höchstmengen je Verordnung für folgende Diagnosegruppen von 10 auf 20 Behandlungseinheiten erweitert:
- PS2 Neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen
- PS3 Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen
Dadurch sind weniger Terminabstimmungen nötig und es fallen weniger Rezeptgebühren für die Patienten an.