Digitale Gesundheitsanwendungen: Sonderrezept für Vertragspsychotherapeuten

Formularbestellung beim Kohlhammer-Verlag

Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten können seit Oktober 2020 ihren Patienten die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen, die im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

Ärzte verwenden für deren Verordnung das rosa Kassenrezept (Muster 16), welches sie auch für die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln verwenden, mit ihrer eingedruckten Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierzeile (unten rechts).

Sonderregelung für Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten nutzen für die Verordnung der digitalen Gesundheitsanwendungen das rosa Kassenrezept (Muster 16), das anstelle ihrer BSNR durch die Nummer „999999999“ (9 x 9) in der Codierzeile gekennzeichnet ist. Da sie sonst keine Verordnungen auf Kassenrezept tätigen, wurde diese neue Regelung vereinbart.

Sowohl Ärzte als auch Psychologische Psychotherapeuten geben auf dem Rezept die Bezeichnung der Anwendung und die zugehörige Pharmazentralnummer (PZN) ein.

Der Patient reicht das Rezept bei seiner Krankenkasse ein und bekommt einen Freischaltcode, mit dessen Hilfe er die App oder Webanwendung auf der entsprechenden Plattform aktivieren und downloaden kann.

Zusätzliche Fachinformationen abrufbar

Im DiGA-Verzeichnis unter „Informationen für Fachkreise” sind nähere Informationen zu den relevanten Patientengruppen (Indikationen, Kontraindikationen, Alter), die PZN, die Verordnungs- und gesamte Anwendungsdauer hinterlegt. Außerdem sind Informationen zur Mitwirkung der Ärzte und Psychotherapeuten sowie Angaben zum medizinisch-wissenschaftlichen Hintergrund aufgeführt.