ICD-10-Diagnosen
Diagnoseschlüssel und Kodierrichtlinien
Als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut sind Sie gesetzlich verpflichtet, die für die Behandlung maßgeblichen ICD-10-Diagnosen mit Ihrer Quartalsabrechnung zu übermitteln (§ 295 SGB V).
Über den Gesundheitsfonds bestimmen die Diagnoseschlüssel das vertragsärztliche und -psychotherapeutische Honorar mit. Korrekte Kodierung ist also auch nach dem Wegfall der Ambulanten Kodierrichtlinien bares Geld wert. Denn die ICD-10-Kodierungen beeinflussen direkt die Gesamtvergütung der KVBW – ungefähr ein Viertel des Honorarzuschlags ist abhängig von einer umfassenden Kodierung.
Kodierunterstützung in der Praxissoftware ab 2022
Praxen erhalten ab Januar 2022 digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Direkt im Praxisverwaltungssystem (PVS) steht dann ein Assistenzsystem zum Kodieren zur Verfügung – ob bei der Abrechnung oder bei der Angabe der Diagnose auf dem Krankenschein. Mit der Kodierunterstützung kommen keine neuen Regeln oder Vorgaben: Basis ist und bleibt die ICD-10-GM.
Mehr zum Thema: KBV: Themenseite Kodierunterstützung
ICD-10-Browser der KBV
Kodier-Manuale des Zi
Zi-Thesauren
Ohne ICD-Diagnose – Verdacht auf Off-Label-Use
Eine korrekte Kodierung schützt Sie außerdem vor zu Unrecht eingeleiteten Prüfverfahren im Verordnungsbereich. Fehlt die passende ICD-10-Diagnose zu einer ausgestellten Arzneimittel-Verordnung, kann der Verdacht auf eine Off-Label-Use-Verordnung entstehen. Dies kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach sich ziehen. Weitere Infos und Ansprechpartner zu diesem Thema finden Sie hier.
Praxiskennzahlen zur ICD-10-Kodierung
Wollen Sie wissen, wo Sie hinsichtlich Ihrer Kodierqualität stehen? Nutzen Sie die Berichte zur Diagnosequalität Ihrer eigenen Praxis. Sie können Ihre persönlichen Praxiskennzahlen zur ICD-10-Kodierung im Dokumentenarchiv unseres geschützten Mitgliederportals abrufen (Aktentyp 'Unternehmen Praxis').