Abschlagszahlungen

Termine, Formulare & Wissenswertes

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erhalten ab dem ersten Monat ihrer Tätigkeitsaufnahme monatliche Vorauszahlungen auf das zu erwartende Honorar. Generell überweisen wir Abschlagszahlungen jeweils am 25. eines Monats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, dann gilt der darauffolgende Werktag. Auf die Wertstellung haben wir keinen Einfluss. Bei verspäteten Buchungen setzen Sie sich deshalb bitte mit Ihrer Bank in Verbindung.

QuartalTermin
2024/1
25. März 2024
2024/225. April 2024
27. Mai 2024
25. Juni 2024
2024/325. Juli 2024
26. August 2024
25. September 2024

Praxisübernahme – Abschlagszahlungen nach Vorgänger

Für Ärzte

Wenn Sie eine Praxis übernehmen und Abschlagszahlungen auf Basis des bisherigen Honorarumsatzes wünschen, lassen Sie uns bitte die entsprechende Erklärung zukommen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Praxis in Ihre bereits bestehende Praxiskonstellation aufnehmen und Ihre aktuellen Abschlagszahlungen angepasst werden sollen.

Wechsel der Praxiskonstellation

Sollte ein Praxispartner aus der bisherigen Berufsausübungsgemeinschaft ausscheiden und die nachfolgende Einzelpraxis unter einer neuen Betriebsstättennummer (BSNR) die Praxistätigkeit weiterführen, können die Abschlagszahlungen in voller Höhe beibehalten werden. Andernfalls werden die Abschlagszahlungen an Ihren Honoraranteil angepasst.

Neupraxis, Praxisübernahme – Abschlagszahlungen nach Fallmeldung

Für Ärzte

Um Ihre Abschlagszahlungen nach monatlicher Fallmeldung berechnen zu können, benötigen wir eine kumulierte Statistik aus Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Anhand unseres Formulars können Sie erkennen, welche Angaben wir brauchen. Bitte reichen Sie dieses Formular immer zusammen mit einer Statistik ein.

Für Psychotherapeuten

Neuniedergelassene Psychotherapeuten erhalten ihre Abschlagszahlung anhand einer monatlichen Fallmeldung. Hierzu stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung.

Neugründung oder Trägerwechsel bei MVZ/Institut

Bei der Gründung eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) oder nach einem Trägerwechsel besteht die Möglichkeit, die Abschlagszahlungen auf Basis der bisherigen Praxiskonstellation (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ) fortzuführen. Hierzu benötigen wir eine Einverständniserklärung und Ihre Bankverbindung. Gerne können Sie uns auch die Änderung Ihrer Bankverbindung mit diesem Formular mitteilen. 

Bitte beachten Sie, dass wir bei der Neugründung eines MVZ außerdem folgende Unterlagen benötigen:

  • Kopie des Gesellschaftervertrags
  • Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister

Krankheit & Mutterschutz

Bitte lassen Sie uns wissen, in welcher Höhe laufende monatliche Abschlagszahlungen während der Dauer Ihrer Erkrankung/Ihres Mutterschutzes gezahlt werden können.

Änderung der Bankverbindung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie uns eine neue Bankverbindung schriftlich mitteilen müssen. Das dient zu Ihrer Sicherheit, damit Ihre Zahlungen nicht auf ein falsches Bankkonto geleistet werden. Aus diesem Grund benötigen wir das Formular Änderung der Bankverbindung unterschrieben und mit Praxisstempel versehen von Ihnen zurück. Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft ist es erforderlich, dass das Formular von allen Praxispartnern unterschrieben wird.

Bei einer angezeigten Forderungsabtretung (Zession) sind wir verpflichtet, auf dieses Bankkonto sämtliche Honorarzahlungen zu leisten. In einem solchen Fall ist keine Änderung der Bankverbindung möglich.