Wiedereingliederungsplan: Muster 20 wird 2019 angepasst
Das Formular für die ärztliche Bescheinigung einer stufenweisen Wiedereingliederung (Muster 20) wird zum 1. Januar 2019 angepasst. Die Änderung hat die KBV mit dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart und mit der Rentenversicherung abgestimmt. Beachten Sie bitte, dass Sie ab nächstem Jahr nur noch das neue Muster 20 verwenden dürfen.
Der Kohlhammer-Verlag verschickt an alle Praxen, die in der Vergangenheit das Formular bezogen haben, ein Erstausstattungspaket. Alle anderen können ab sofort die neuen Formulare beim Kohlhammer-Verlag bestellen. Die Softwarehersteller binden das neue Muster 20 in die Praxisverwaltungssysteme ein.
Weniger Nachfragen der Rentenversicherung
Grund für die Änderung des Formulars sind die unterschiedlichen Anforderungen der Kostenträger an die Angaben auf dem Formular, die zu häufigen Nachfragen führten. Träger von Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung können sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sein. Ziel ist, bisher übliche Nachfragen der Rentenversicherung zu vermeiden und damit die Vertragsärzte zu entlasten.
Zukünftig wird auf dem Wiedereingliederungsplan dargestellt, dass die Beurteilung des Arztes „nach aktueller Betrachtung“ erfolgt. Zudem muss der Arzt keine zusätzliche Einschätzung zum letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit angeben, da der auf dem Muster 20 angegebene letzte Tag der stufenweisen Wiedereingliederung auch dem voraussichtlich letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit auf dem Muster 1 entspricht.
Verordnungsformular Muster 20
Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung soll der Arbeitnehmer schonend, aber kontinuierlich an die Belastung seines Arbeitsplatzes herangeführt werden. Während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit besteht Arbeitsunfähigkeit fort. Der Arzt erstellt den Wiedereingliederungsplan und definiert darin gegebenenfalls die Belastungseinschränkung (beispielsweise „Tätigkeit nur im Sitzen“, „Darf nicht heben“). Muster 20a legt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vor und leitet Muster 20b an die Krankenkasse weiter.