Was Gynäkologen im neuen Jahr wissen müssen
Das Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird ab 2020 komplett neu aufgestellt. Die G-BA-Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) sieht ein organisiertes Screening vor.
Frauen ab 35 haben Anspruch auf Kombinationsuntersuchung
Neu bei dem Zervixkarzinom-Programm ist unter anderem, dass Frauen ab 35 alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening haben (Abstrich für Zytologie und HPV-Test).
Bei auffälligen Screeningbefunden können der Abstrich und/oder der HPV-Test wiederholt werden. Möglich ist auch eine Abklärungskolposkopie, die als neue Leistung im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs eingeführt wird (nur mit entsprechender Genehmigung »).
Unabhängig von dem Screening können Frauen ab dem Alter von 20 Jahren weiterhin jährlich die klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch nehmen. Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben zudem wie bisher Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. Ab 35 erfolgt dann das kombinierte Screening.
Schaubilder zum Abklärungsalgorithmus und alles Wissenswerte zur Abrechnung der relevanten Gebührenordnungspositionen (GOP) hat unsere Abrechnungsberatung für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.
Merkblatt zu Krebsfrüherkennung bei der Frau ab 2020
Direktkontakt
- Abrechnungsberatung
- 0711 7875-3397
- abrechnungsberatung@kvbawue.de
-
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
oKFE-Datenlieferfristen
Seit 1. Oktober 2020 sind die Früherkennungsuntersuchungen Zervixkarzinom und Darmkrebs elektronisch zu dokumentieren. Die Quartalslieferfristen sind:
Quartal | Lieferfrist | Jahreskorrekturfrist |
1. Quartal | 15. Mai | 15. März des Folgejahres |
2. Quartal | 15. August | |
3. Quartal | 15. November | |
4. Quartal | 28. Februar des Folgejahres |
Die Aussetzung der Lieferfrist gilt ab dem Erfassungsjahr 2022 nicht mehr.
KVBW-Mitgliederportal → Menüpunkt „Abrechnung“ → Dateien einreichen