Überarbeiteter Vordruck für Arbeitsunfähigkeitsbericht

Muster 52 muss nur bei Anfrage von der Krankenkasse ausgefüllt werden.

Das überarbeitete Muster 52 („Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“) ist ab dem 1. Januar 2016 in den Praxen vorzuhalten (Sie erhalten das Formular vom Kohlhammer-Verlag). Es wird jedoch erst auf Anfrage der Krankenkasse vom Vertragsarzt ausgefüllt. Entsprechende Anfragen an den behandelnden Arzt sind in der Regel frühestens nach einer kumulativen AU-Zeitdauer des Patienten von 21 Tagen zulässig. Anfragen, die den Arzt vor der kumulativen Zeitdauer von 21 Tagen erreichen, müssen nicht beantwortet werden.

Der Vertragsarzt teilt der Krankenkasse auf Anforderung in der Regel innerhalb von drei Werktagen die notwendigen Informationen auf Muster 52 mit und fügt gegebenenfalls weitere relevante Befunde im verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse bei (Achtung neue Rechtslage: Gutachterliche Stellungnahmen für den MDK: Seit 1. Januar 2017 direkter Übermittlungsweg). Für die Rücksendung erhält er von der Krankenkasse einen Freiumschlag zur Verfügung. Für das Ausstellen des Berichts ist die GOP 01622 EBM berechnungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen sind auch weitergehende Anfragen der Krankenkasse möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV:

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025