TI-Konnektor: Ohne Updates geht es nicht

So stellen Sie das Einlesen neuer Gesundheitskarten sicher

Eine Patientenkarte lässt sich nicht einlesen? Vielleicht steckt ein verpasstes Update dahinter. Erste Krankenkassen haben begonnen, elektronische Gesundheitskarten (eGK) der neuen Generation 2.1 (NFC-fähig) an ihre Versicherten auszugeben. Software-Updates der Konnektor-Hersteller gewährleisten, dass die neuen Karten zuverlässig eingelesen werden können.

Updates sind ein fester Bestandteil der bestehenden IT-Verträge und daher in der Regel kostenfrei, müssen aber aus der Praxis gestartet werden. Solche Aktualisierungen korrigieren etwaige Fehler, ermöglichen zusätzliche Funktionen und können Angriffe aus dem Netz verhindern. Geräte dürfen nur mit der aktuellen Produktversion weiter in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzt werden.

Update aktiv anstoßen

Der Konnektor ist standardmäßig so eingestellt, dass er das System täglich nach Updates abfragt und diese dann automatisch herunterlädt. Die Installation müssen Sie jedoch selbst aktiv anstoßen. Sie erhalten über die Anzeige des Konnektors sowie über das Praxisverwaltungssystem (PVS) einen Hinweis, dass ein Software-Update verfügbar ist.

Um das Update selbst zu installieren, benötigen Sie die Login-Daten des Konnektors, die Sie bei der Erstinstallation an die TI von Ihrem Anbieter erhalten haben erhalten. Für ein Update des E-Health-Kartenterminals ist zusätzlich die Geräte-PIN erforderlich.

Bei Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an Ihr Systemhaus. Weitere Informationen zu aktuellen Updaten können Sie bei Ihrem TI-Anbieter einholen.

Verpasste Updates können teuer werden

Versäumen Sie längere Zeit Updates Ihres Konnektors, ist kein TI-Zugriff und kein Abgleich der Versichertendaten mehr möglich. Dann kann nur noch ein kosten­pflichtiger Vor-Ort-Einsatz eines Technikers die TI-Anbindung wiederherstellen.

Direktkontakt

IT-Berater
0711 7875-3570

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Team IT in der Praxis
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025