T-Rezept: Packungsbeilage wird künftig erst bei der Arzneimittel-Abgabe mitgegeben

Was müssen Praxen durch die neuen Lenalidomid-Generika beim T-Rezept beachten?

Seit März 2022 sind verschiedene Lenalidomid-Generika verfügbar. Für Verordnungen auf dem T-Rezept ergeben sich damit einige Änderungen. Bislang galt, dass Ärzte bereits beim Verschreiben eines Arzneimittels auf einem T-Rezept dem Patienten die Packungsbeilage mitgeben mussten. Da Ärzte bei der Verfügbarkeit mehrerer wirkstoff- und indikationsgleicher Fertigarzneimittel nicht wissen, welches Präparat in der Apotheke zur Abgabe ausgewählt werden wird, wurde die Verpflichtung aufgehoben. Die Pflicht dies auf dem T-Rezept zu dokumentieren, entfällt ebenfalls (zweites Pflichtfeld auf dem T-Rezept).

Der Patient erhält die entsprechende Packungsbeilage künftig in der Apotheke, wenn er das Medikament mit Arzneimittelpackung dort abholt.

Anpassung des T-Rezept-Vordrucks notwendig

Aufgrund dieser Änderungen wird der T-Rezept-Vordruck angepasst werden. Sollten Sie noch alte T-Rezept-Vordrucke haben, dürfen Sie diese aufbrauchen. Was Sie jedoch beachten müssen:

  • Streichen Sie den Passus „… sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels …“ im zweiten Pflichtfeld handschriftlich durch, so wie in der Abbildung dargestellt.

Hintergrund Patentablauf Lenalidomid

Nach Patent-Ablauf von Lenalidomid stehen seit März 2022 verschiedene Lenalidomid-Generika zur Verfügung. Der Wirkstoff Lenalidomid ist für folgende Indikationen zugelassen: Multiples Myelom, myelodysplastische Syndrome, Mantelzell-Lymphom, follikuläres Lymphom.

Auch bei Verordnungen auf dem T-Rezept sind Apotheken zum Austausch verpflichtet, sofern der Arzt das Aut-idem-Feld nicht markiert hat. Die angepassten Regelungen gelten auch für die beiden anderen T-Rezept-pflichtigen Wirkstoffe Pomalidomid und Thalidomid.

Für teratogene Arzneimittel sind pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, Schulungsmaterialien für Patienten zur Verfügung zu stellen. Ärzte, die diese Medikamente verordnen, müssen die Schulungsunterlagen weiterhin an die Patienten weitergeben. 

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025