Soziotherapie: Ab Oktober gelten neue Formulare
Die Formulare für die Verordnung von Soziotherapie wurden übersichtlicher gestaltet und inhaltlich überarbeitet. Ab dem 1. Oktober 2017 dürfen Praxen nur noch die neuen Vordrucke verwenden, wenn sie schwer psychisch kranken Patienten eine Soziotherapie verordnen möchten.
Betroffen sind das Formular 26 für die Verordnung von Soziotherapie und das Formular 28 für die Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie. Das dritte Formular im Bereich Soziotherapie, Formular 27 für den soziotherapeutischen Betreuungsplan, bleibt unverändert.
Soziotherapie ist eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen, durch die Krankenhausaufenthalte vermieden werden sollen. Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Stichtagsregelung: rechtzeitig neue Formulare bestellen
Die Einführung der neuen Formulare erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Das heißt, alte Vordrucke können ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden. Praxen müssen neue Formulare direkt bei der Druckerei bestellen: Kohlhammer: Bestellformulare. Kohlhammer hält die modifizierten Vordrucke rechtzeitig vor und liefert bei Bestellungen nahe am 1. Oktober 2017 bereits die neuen Vordrucke aus. Die angepassten Formulare müssen bis dahin auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein und werden mit dem Quartals-Update eingespielt, sodass sie für die Blankoformularbedruckung zuer Verfügung stehen.
Hintergrund der Anpassungen
Das Formular 26 verwenden verordnungsberechtigte Ärzte und zukünftig auch Psychotherapeuten zur Verordnung einer Soziotherapie. Künftig enthält es ein Feld, in dem sie die Details für eine Verordnung in begründeten Einzelfällen eintragen können. Damit sollen Nachfragen und Ablehnungen der Krankenkassen reduziert werden.
Mit der Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie im Jahr 2015 war eine Öffnungsklausel für begründete Einzelfälle außerhalb der Regelversorgung aufgenommen und der Kreis der anspruchsberechtigen Patienten erweitert worden: unter bestimmten Voraussetzungen kann Soziotherapie seitdem auch bei Patienten mit Diagnosen aus dem gesamten ICD-10-Kapitel für Psychische und Verhaltensstörungen (F00 bis F99) verordnet werden.
Überweisung durch Ärzte auf Formular 28
Erachtet ein Arzt, der keine Genehmigung für die Verordnung von Soziotherapie hat, eine solche Therapie für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder zukünftig auch Psychotherapeuten, der Soziotherapie verordnen darf.
Kommt er aber zu der Einschätzung, dass sein Patient diese Überweisung alleine nicht in Anspruch nehmen kann, greift eine Ausnahmeregelung: Der überweisende Arzt darf einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten motivieren soll, überhaupt einen Facharzt aufzusuchen, der für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Dazu verwendet er das Formular 28.
Das Formular 28 wurde ebenfalls übersichtlicher gestaltet und an einer Stelle redaktionell angepasst. Damit wird einer Änderung der Soziotherapie-Richtlinie aus dem Jahr 2017 Rechnung getragen: Auch Psychotherapeuten dürfen künftig Soziotherapie verordnen.