Richtgröße ade! – Neue Wege in der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Praxisindividuelle Richtwerte für mehr Qualität in der Arzneimittelverordnung

Seit knapp 20 Jahren haftet die Ärzteschaft in Form so genannter „Richtgrößen“ für ärztlich verordnete Arznei- und Heilmittel. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Chance für passgenauere regionale Lösungen eröffnet. In langen Verhandlungen mit den Krankenkassen ist es der KVBW jetzt gelungen, zunächst im Bereich der Arzneimittel­therapie völlig neue Wege zu gehen. Ab 2017 berücksichtigen praxis­individuelle Richtwerte die heterogene Morbidität der verschiedenen Praxen.

Ab 13. Januar 2017 stellen wir Ihnen die neue Form der Wirtschaftlichkeits­prüfung mit einer Reihe von Informationsveranstaltungen in allen vier KV-Bezirken vor und erläutern, was die neue Systematik der Richtwerte für Ihre Praxis bedeutet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung, die mit 3 Fortbildungs­punkten anerkannt ist, ist kostenlos, setzt jedoch eine Online-Anmeldung voraus: Termine und Anmeldung

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025