Richtgröße ade! – Neue Wege in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Seit knapp 20 Jahren haftet die Ärzteschaft in Form so genannter „Richtgrößen“ für ärztlich verordnete Arznei- und Heilmittel. Inzwischen hat der Gesetzgeber die Chance für passgenauere regionale Lösungen eröffnet. In langen Verhandlungen mit den Krankenkassen ist es der KVBW jetzt gelungen, zunächst im Bereich der Arzneimitteltherapie völlig neue Wege zu gehen. Ab 2017 berücksichtigen praxisindividuelle Richtwerte die heterogene Morbidität der verschiedenen Praxen.
Ab 13. Januar 2017 stellen wir Ihnen die neue Form der Wirtschaftlichkeitsprüfung mit einer Reihe von Informationsveranstaltungen in allen vier KV-Bezirken vor und erläutern, was die neue Systematik der Richtwerte für Ihre Praxis bedeutet.
Die Teilnahme an der Veranstaltung, die mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt ist, ist kostenlos, setzt jedoch eine Online-Anmeldung voraus: Termine und Anmeldung