Rezept für Arzneimittel: Dosierung ist jetzt Pflichtangabe

Bitte Software-Update mit aktualisierter Funktion zur Rezeptbedruckung einspielen

Ärzte müssen seit 1. November 2020 bei Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf dem Rezept entweder die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungs­anweisung vorliegt. Die Praxissoftware unterstützt die Angabe seit dem 1. Oktober 2020 (Rezept-Dosierung ist Bestandteil des PVS-Updates Quartal 4/20). Gesetzlicher Hintergrund ist eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).

Die Dosierungsangabe (z. B. „>>0-0-1<<“ oder „>>bei Bedarf bis zu 3x/d<<“) sollte alle notwendigen Informationen umfassen. Sie wird hinter jedem verordneten Präparat am Ende der jeweiligen Verordnungszeile aufgedruckt. Liegt dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vor, geben Sie anstatt der Dosierungsangabe das Kürzel „>>Dj<<“ (= Dosierungsanweisung vorhanden: ja) ebenfalls jeweils am Ende der Verordnungszeile aufgebracht werden.

Beispiele

  • Ramipril xyz-Pharma 2,5 mg 20 Tbl. N1 PZN 01234567 >>0-0-1<<
  • Salbutamol xyz-Pharma 0,1 mg Druckgasinh. 200 Hub N1 PZN 12345678 >>b. B. bis zu 8x/d<<
  • Ramipril xyz-Pharma 2,5 mg 20 Tbl. N1 PZN 23456789 >>Dj<<
  • Fentanyl xyz-Pharma 12 µg/h 5 Matrixpfl. 2,89 mg N1 PZN 34567890 >>gemäß schriftlicher Anweisung<< (wie bisher gemäß Vorgabe der BtMVV)

Ergänzende Informationen

  • Die Regelung gilt für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, unabhängig davon, auf welchem Vordruck (z. B. Muster 16, Privatrezept) sie verordnet werden.
  • Bei Verordnungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die Angabe der Dosierung möglich, aber nicht erforderlich.
  • Es gibt keine neuen Vordrucke für das Muster 16. Auf die in der Praxis vorhandenen Rezepte lassen sich die Angaben zur Dosierung aufdrucken.
  • Die Angabe zur Dosierung erfolgt für jedes verordnete Arzneimittel separat in der jeweiligen Verordnungszeile.
  • Die Angabe der Dosierung erfolgt unabhängig von der Darreichungsform des Arzneimittels, also neben Tabletten/Kapseln z. B. auch für halbfeste Zubereitungen (z. B. Cremes, Salben) oder Inhalativa.
  • Rezepturen sind von dieser Regelung ausgenommen, da hier anstelle der Dosierung immer eine Gebrauchsanweisung angegeben werden muss.
  • Wird ein patientenspezifisches Arzneimittel unmittelbar an den verschreibenden Arzt abgegeben (z. B. Zytostatika-Infusion), ist keine Angabe zur Dosierung erforderlich. Die Verordnung sollte dann mit „zu Händen des Arztes“ bzw. „ad manum medici“ gekennzeichnet werden.

Softwareprobleme? Notfalls handschriftlich ergänzen

In der Verordnungssoftware wurde die Angabe der Dosierung als Pflichtfunktion zum 1. Oktober 2020 eingeführt. Tauchen bei der Rezeptbedruckung Probleme auf, sollten Sie überprüfen, ob das aktuellste Update eingespielt wurde. Informationen zur praktischen Handhabung finden Sie in der Gebrauchs­anweisung Ihrer Praxissoftware. Auskünfte hierzu gibt Ihr Systemhaus.

Falls es Ihnen vorübergehend technisch nicht möglich sein sollte, die Angabe zur Dosierung auf das Rezept aufzudrucken, bleibt die Regelung seit 1. November 2020 verpflichtend. Die Dosierung oder das Kürzel „Dj“ können auch handschriftlich auf dem Rezept mit Arztunterschrift ergänzt werden. Die spitzen Klammern sind dann nicht notwendig. Diese Möglichkeit sollte vorübergehend genutzt werden, bis Ihre Software die Regelung umgesetzt hat.

Dokumente zum Download

Externe Links

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Verordnungsberatung Arzneimittel
0711 7875-3663
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025