Reha-Verordnung wird ab April einfacher
Ab April können alle Vertragsärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen und benötigen dafür nur noch ein Formular (Muster 61). Muster 60, das Formular zur Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten („der Antrag auf den Antrag“) fällt weg. Eine aktuelle Praxisinformation der KBV stellt die Änderungen im Detail vor. Schritt für Schritt wird erläutert, wie die Verordnung künftig erfolgt und was Ärzte beim Ausfüllen des überarbeiteten Formulars 61 beachten müssen.
Das umständliche zweistufige Verfahren mit zwei Formularen entfällt und Ärzte brauchen keine zusätzliche Qualifikation mehr – das sind ab April zwei wesentliche Neuerungen für die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Information für alle Ärzte interessant
Die Praxisinformation richtet sich nicht nur an Ärzte, die bereits Reha verordnen und erfahren wollen, was sich für sie ändert. Da künftig jeder Vertragsarzt eine Rehabilitation verordnen kann, dürften die Informationen bundesweit für alle Vertragsärzte interessant sein.
Schritt für Schritt zur Verordnung
Welche Voraussetzungen gelten für die Reha-Verordnung? Wann ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig und wann ein anderer Sozialversicherungsträger, zum Beispiel die Renten- oder Unfallversicherung?
Die Praxisinformation enthält Antworten auf grundlegende Fragen wie diese. Zudem bietet sie zwei Beispiele aus der Praxis. Hier geht es einmal um eine Patientin in Altersrente und um eine Mutter-Kind-Maßnahme.