Pneumokokken-Impfung: 15-valenter und 20-valenter Konjugat-Impfstoff verfügbar
Am 14. September 2023 wurde die STIKO-Empfehlung zum Einsatz des 15-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffes in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Für die sequenzielle Impfung können Sie nun den PCV15 anstelle des PCV13 verwenden. Mit der Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie ist der PCV15 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.
Bisher hatte die STIKO für die Pneumokokken-Indikationsimpfung von Kindern und Jugendlichen zwischen zwei und 17 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen eine sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten PCV, gefolgt vom 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) im Mindestabstand von sechs Monaten empfohlen.
Nutzenbewertung von PCV 15
Kinder und Jugendliche mit einer Indikation für eine sequenzielle Impfung profitieren besonders von PCV15, wenn sie ungeimpft sind oder in den ersten beiden Lebensjahren ausschließlich mit PCV10 geimpft wurden. Für Kinder und Jugendliche, die mit PCV13 in den ersten beiden Lebensjahren gefolgt von PPSV23 geimpft wurden, ist der Nutzen einer zusätzlichen Impfung mit PCV15 vergleichsweise geringer zu bewerten als für ungeimpfte oder mit PCV10 geimpfte Kinder.
20-valenter Konjugat-Impfstoff noch nicht verordnungsfähig
Die STIKO empfiehlt zusätzlich den Anfang 2022 zugelassenen 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20) für Erwachsene ab 18 Jahren. Die Empfehlung bezieht sich auf die Standardimpfung ab 60 Jahren, die Indikationsimpfung und die berufliche Indikationsimpfung. Die Anwendung des 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffes (PPSV23) wird nicht mehr empfohlen.
PCV20 ist derzeit noch nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Der Grund: Eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie diesbezüglich steht noch aus. Sobald dies erfolgt, wird die KV zeitnah darüber informieren.
Quellen: KBV, RKI