PET als Diagnoseverfahren ab Januar im EBM – für die vom G-BA zugelassenen Indikationen

Anpassungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs zum ersten Quartal 2016

Neu im EBM sind ab 1. Januar 2016 Leistungen für die Tumordiagnostik mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET). Damit lässt sich die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und die Positronen-Emissions-Tomographie mit Computertomographie (PET/CT) über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.

Bereits  2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) PET oder PET/CT als Diagnoseverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Die Kosten für die Untersuchung werden bei Patienten mit Lungenkarzinom oder Hodgkin-Lymphom übernommen, sofern sie den zugelassenen Indikationen entsprechen.

Indikationsspektrum der Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
GBA-Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
1.Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
2.Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
3.Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
4.Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
5.Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
6.Entscheidung über die Bestrahlung von mittels CT dargestellten Resttumoren eines Hodgkin-Lymphoms mit einem Durchmesser von > 2,5 cm nach bereits erfolgter Chemotherapie.

Jetzt wurde der EBM zum 1. Januar 2016 um einen Abschnitt 34.7 ergänzt. Er enthält jeweils zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Positronen-Emissions-Tomographie des gesamten Körperstammes und für Teile des Körperstammes – mit oder ohne CT-Bildgebung (GOP 34700 bis 34703).

EBM-Abschnitt 34.7
PET inkl. CT-Fusion des gesamten Körperstammes
von der Schädelbasis bis zum proximalen Oberschenkel
GOP 34700 bei Fusion mit bereits vorhandenem CT4456 Punkte
GOP 34701 bei Fusion mit inkludiertem CT 5653 Punkte
PET inkl. CT-Fusion von Teilen des Körperstammes
bei auf das Tumorgeschehen begrenztem Untersuchungsfeld in einer Bettposition
GOP 34702bei Fusion mit bereits vorhandenem CT3565 Punkte
GOP 34703bei Fusion mit inkludiertem CT4523 Punkte

Weiterhin wird die Kostenpauschale nach GOP 40584 (255 Euro) in den Abschnitt 40.10 aufgenommen. Diese Kosten­pauschale 40584 ist für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Erbringung der neuen Leistungen (Gebühren­ordnungs­positionen 34700 bis 34703) bei Verwendung des Radionuklids 18F-Fluordesoxyglukose berechnungsfähig.

Die Vergütung erfolgt als Einzelleistung und damit extrabudgetär zu festen Preisen. Eine Genehmigung der KVBW zur Erbringung von PET-Leistungen ist erforderlich. Die QS-Vereinbarung für die PET wollen KBV und Krankenkassen bis Ende Juni 2016 abstimmen.

OPS-Anpassung des Anhangs 2 EBM erfolgt zum 1. April 2016

Der zum 1. Januar 2016 geänderte OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel) findet auf Beschluss des Bewertungsausschuss erneut mit einem Quartal Verzögerung Eingang in den Anhang 2 zum EBM. Über hieraus resultierende Änderungen des AOP- und K-Kataloges informieren wir konkret auf unserer Homepage. Bis 1. April 2016 gilt der aktuelle Anhang 2 weiter.

EBM immer aktuell unter www.kbv.de

Die Onlineversion des EBM auf der Homepage der KBV wird jedes Quartal aktualisiert. Auf der Website der KBV können Sie den EBM außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.

(Leistungen sinngemäß widergegeben. Es gelten die im Deutschen Ärzteblatt mitgeteilten Änderungen, genauen Wortlaute und Bewertungen.)

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025