Terminservicegesetz: TSVG am 11. Mai in Kraft getreten

Was Ärzte und Psychotherapeuten direkt beachten müssen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist zum 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass eine Reihe von Regelungen ab diesem Tag gelten und für andere nun klar ist, wann sie umgesetzt werden müssen (mehr erfahren »). 

Jetzt Termine an die Terminservicestelle melden

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes bekommt vor allem die Terminservicestelle (TSS) der KVBW neue bzw. erweitere Aufgaben. So muss die TSS ab sofort nicht mehr nur Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten, sondern auch Termine bei Haus- und Kinderärzten vermitteln (inklusive Termine für die U-Untersuchungen bei Kinderärzten). Weiterhin wird sie verpflichtet, Patienten dabei zu helfen, einen dauerhaft versorgenden Hausarzt bzw.  Kinder- und Jugendarzt zu finden. Und schließlich haben Patienten einen Anspruch auf Vermittlung eines Termins zur psychotherapeutischen Behandlung innerhalb von zwei statt bisher vier Wochen. 

Über die neuen Regularien zur Terminservicestelle haben wir Sie bereits auf unserer TSVG-Info-Tour informiert. Was Sie wissen müssen, können Sie außerdem auf dieser Homepage nachlesen (mehr erfahren ») Vor allem bitten wir Sie, uns Termine für die Vermittlung durch die TSS zur Verfügung zu stellen (mehr erfahren »). Bitte beachten Sie: Die dafür vorgesehen Zuschläge werden erst ab 1. September 2019 bezahlt.

Einige Vergütungsanreize gelten erst ab September

Da das Gesetz erst jetzt in Kraft getreten ist (nicht wie erwartet bereits im April), sind weitere Regularien erst zum 1. September 2019 (nicht wie bisher angenommen zum 1. August) umzusetzen, zum Beispiel die Vergütung von Zuschlägen für TSS-Termine (mehr erfahren ») oder die Vergütung der offenen Sprechstunden (mehr erfahren »). Auch gilt ab dann die Regelung, dass die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär vergütet wird. Die Details müssen aber noch durch die Beteiligten auf Bundesebene verhandelt werden. Sobald wir hier nähere Informationen haben, werden wir Sie informieren, spätestens im August.