Neue Berechnung ergibt zusätzliche Sitze für Ärzte und Psychotherapeuten im Land

Mehr Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten und Rheumatologen dürfen sich im Land niederlassen

Für die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg werden zusätzliche Sitze ausgewiesen. Damit werden sich vor allem mehr Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten und in der Arztgruppe der Fachinternisten mehr Rheumatologen im Land niederlassen dürfen. Das ergibt sich aus der reformierten Bedarfsplanung für das Land. Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Ärzte oder Psychotherapeuten einer Arztgruppe sich in einem bestimmten Gebiet niederlassen dürfen. Sie folgt einer bundesweiten Regelung, die im Sommer dieses Jahres neu festgelegt wurde und nun in Baden-Württemberg Anwendung findet.

Die Zahl der Sitze ergibt sich aus einem Arzt-Einwohner-Verhältnis, das durch einen Morbiditätsfaktor angepasst wird. Neben der Altersstruktur und dem Geschlecht wird zusätzlich die Morbidität, also die Erkrankungen der Bevölkerung, mit eingerechnet. Das Ergebnis ist eine regionale Verhältniszahl, die anzeigt, wie viele Ärzte oder Psychotherapeuten einer Arztgruppe pro Einwohner in einer Region für eine ausreichende Versorgung erforderlich sind. Überschreitet die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten die berechnete Vollversorgung um zehn Prozent, gilt der Bereich für die entsprechende Arztgruppe als rechnerisch überversorgt und wird für Neuzulassungen gesperrt.

Die veränderte Berechnung hat auf das Land deutliche Auswirkungen. So werden für Baden-Württemberg zusätzlich 55,5 Sitze für Nervenärzte, 233,5 Sitze für Psychotherapeuten, 46,5 Sitze für Kinder- und Jugendärzte und 18,5 Sitze in der Arztgruppe der Fachinternisten für Rheumatologie ausgewiesen. Teilweise ist aber nur die bisher schon bestehende rechnerische Überversorgung verringert worden.

in den Planungsblättern des Bedarfsplans ist dargestellt, wie hoch die Versorgungsgrade der Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen und wie viele Sitze derzeit unbesetzt sind bzw. mit wie vielen Sitzen ein Bereich überversorgt ist.

Die Planungsblätter der Bedarfsplanung werden drei Mal im Jahr durch die Kassenärztliche Vereinigung fortgeschrieben. Zuständig für die hierauf basierenden Beschlüsse ist der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg, der zu gleichen Teilen aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besteht. Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass zusätzliche Arztsitze nicht bedeuten, dass vor Ort dann auch ein Arzt oder ein Psychotherapeut tätig wird. Es handelt sich nur um eine Niederlassungsmöglichkeit. Auch bisher schon gab es freie Arztsitze in fast allen Arztgruppen, die aber aufgrund des Ärztemangels nicht besetzt werden konnten.