Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs: Neuerungen ab 2020

Dokumentationsvorgaben befristet ausgesetzt

Das neu organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm startet am 1. Januar 2020, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Dokumentationsvorgaben für das Screening auf Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs) vorläufig ausgesetzt hat.

Neu ist unter anderem, dass Frauen ab 35 alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening haben, das aus zytologischer Untersuchung (PAP-Abstrich) und einem Test auf Humane Papillomviren (HPV) besteht. 

Ohne die nun beschlossene Änderung wäre es nur mit elektronischer Dokumentation zulässig gewesen, die Leistungen zulasten der Krankenkassen abzurechnen. Der Beschluss setzt auch die Dokumentationsvorgaben für bereits laufende Programm zum Darmkrebs-Screening aus.

Hintergrund sind Verzögerungen bei der Software. Der G-BA hat entschieden, die Dokumentationsverpflichtung für die neue Krebsvorsorge so lange auszusetzen, bis die neue Dokumentation flächendeckend in die Praxisverwaltungssysteme implementiert ist.

Überarbeitetes Formular Muster 39 

Unbenommen von der Aussetzung der Dokumentationspflichten löst das überarbeitete Muster 39 ab Januar die bislang geltende Version ab.

Informationen für Praxen

Details des organisierten Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen fasst eine PraxisInformation der KBV zusammen, die unten zum Download zur Verfügung steht.