20 Jahre Zugehörigkeit der Psychotherapeuten zur KV

KVBW lobt Psychotherapeutenausbildungsgesetz

Anlässlich einer Feierstunde zur 20-jährigen Zugehörigkeit der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Kassenärztlichen Vereinigungen hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Dr. Norbert Metke die Bundesregierung für das neue Psycho­therapeuten­aus­bildungsgesetz gelobt. „Das ist ein Gesetz mit vielen richtigen Bestimmungen, um die Ausbildung der Psychotherapeuten und deren spätere Berufsausübung künftig zu regeln”, sagte Metke am Montag in Stuttgart.

Vor allem begrüße er es, dass künftig ein Masterstudium vorgesehen sei, an das sich dann, wie bei den Ärzten, eine Weiterbildung anschließe, bevor ein Psychotherapeut gesetzlich Versicherte behandeln dürfe. „Dieser Weg hat sich bei den Ärzten seit langem bewährt und wird nun auch auf die Psychotherapeuten angewandt.” Ein weiterer wichtiger Schritt bestehe aus Sicht des KV-Chefs darin, dass künftig eine Patienten­steuerung vorgesehen sei. „Es soll eine berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung eingeführt werden, wenn Patienten schwer psychisch erkrankt sind und ein komplexer psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht. Das ist gerade für diese Fälle ein wichtiger Schritt. Ebenso sehen wir die bessere Vergütung von Kurzzeittherapie als ein Schritt in die richtige Richtung an.“ Weiter begrüßte Metke die erweiterten Verordnungskompetenzen der Psycho­therapeuten sowie den besseren Übergang zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung.

„Das Gesetz trägt der Erkenntnis Rechnung, dass die Trennung zwischen somatischen und psychischen Erkrankungen nicht mehr so scharf ist, wie das früher der Fall gewesen ist. In der Konsequenz soll daher die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten und den Psychotherapeuten, vor allem bei schwer psychisch Kranken verbessert werden. Ebenso ist im Gesetz enthalten, dass im Laufe einer Psychotherapie eine somatische Abklärung der Beschwerden stattfinden soll.“ 

Zur 20-jährigen Zugehörigkeit der Psychotherapeuten in den Kassenärztlichen Vereinigungen erklärte Metke: „20 Jahre Psychotherapeuten in den KVen sind ein freudiges Ereignis. Die Ärzte und die Psychotherapeuten sind die einzigen Gesundheitsberufe, die eine Ausbildung zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen haben. Ganzheitlich kann nur der, der Ganzheitlichkeit erlernt hat.“