Neue Kinder-Richtlinie jetzt in Kraft

U1 bis U9: Neue Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen zunächst noch keine Kassenleistung im ambulanten Bereich

Die neu gefasste Kinder-Richtlinie ist zum 1. September 2016 in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Inhalte der Früh­erkennungs­untersuchungen für Kinder (U1 bis U9) komplett überarbeitet. Die Inhalte der neuen Richtlinie sind im ambulanten Bereich jedoch erst dann Kassenleistung, wenn die Vergütung im EBM geregelt ist. Der Bewertungsausschuss hat dazu jetzt maximal sechs Monate Zeit. Bis dahin behalten für Vertragsärzte die bisherigen Leistungsbestandteile der Kinder-Untersuchungen Gültigkeit.

Neue Gelbe Hefte bereits in Umlauf

Krankenhäuser geben bereits ab dem 1. September die neuen Gelben Hefte an die Eltern von Neugeborenen aus. Sollten Eltern mit einem neuen Gelben Heft in die Praxis kommen, empfiehlt die KBV Ärzten ein pragmatisches Vorgehen im Sinne der Versicherten: Ärzte führen bis zur EBM-Anpassung die Kinder-Untersuchungen nach den derzeit gültigen Regelungen durch, dokumentieren diese aber bereits im neuen Gelben Heft. Bei Kindern, die über ein „altes“ Gelbes Heft verfügen, ändert sich nichts; dieses kann selbstverständlich weitergeführt werden.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025