Mobiles Arbeiten: KV-Vorstände halten Flexibilisierung der Leistungserbringung für notwendig

Voraussetzung ist eine Anpassung der Musterberufsordnung durch die Bundesärztekammer

Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen von Baden-Württemberg und Bayern halten eine Flexibilisierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringung für dringend geboten. Voraussetzung sei nun eine Anpassung der Musterberufsordnung durch die Bundesärztekammer, damit auch Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Möglichkeit erhalten, mobil zu arbeiten. 

Mehr Flexibilität macht Niederlassung attraktiver

Bisher gilt: Eine Ärztin oder ein Psychotherapeut darf telemedizinisch nur aus den Praxisräumen heraus behandeln. Mobiles Arbeiten von zu Hause oder von unterwegs sehen die Berufs- und Zulassungsverordnungen nicht vor. Die Herausforderungen der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung machen es notwendig, diese Einschränkungen anzupassen. Auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollen durch mobiles Arbeiten mehr Flexibilität für ihren Berufsalltag bekommen. Das erhöhe die Attraktivität der Niederlassung, auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, so die Vorstände der beiden größten KVen in Deutschland. 

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte auf ihrer letzten Sitzung in Essen dazu einen entsprechenden Antrag beschlossen. Die Änderung von §17 der Musterberufsordnung steht nun noch aus. Der entsprechende Antrag wurde vom Deutschen Ärztetag an den Vorstand der Bundesärztekammer verwiesen. „Wir hoffen sehr, dass sich die Bundesärztekammer nun dieser wichtigen Sache annimmt“, so die KV-Vorstände. 

Telemedizin wird immer wichtiger

Die telemedizinische Versorgung wird angesichts der drohenden Engpässe in der ambulanten Versorgung in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. „Videosprechstunden sind ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mehr Flexibilität würde eine Ausweitung solcher Angebote ermöglichen. In vielen Fällen, etwa bei leichten Infekten oder der Versorgung von Chronikern, vereinfachen telemedizinische Angebote die Behandlung, sowohl für den Arzt wie auch für den Patienten“, betonen die KVBW-Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt aus Stuttgart. 

Natürlich bleibt auch bei telemedizinischen Angeboten die Patientensicherheit oberstes Gebot. „Das Arbeiten für Ärzte und Psychotherapeuten außerhalb der Praxisräume muss unbedingt an eine ärztliche oder psychotherapeutische Zulassung geknüpft sein. Telemedizin ist eine sinnvolle Ergänzung zum Besuch in der Praxis, darf diesen aber keinesfalls ersetzen“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp. 

Patientensicherheit bleibt oberstes Gebot

Gewisse Rahmenbedingungen müssen bei der Flexibilisierung der Leistungserbringer bedacht werden. So müsse weiterhin gewährleistet werden, dass die überwiegende Zahl der Fälle vor Ort in der ärztlichen/psychotherapeutischen Praxis erbracht werde und eine Anschlussbehandlung in Präsenz zeitnah möglich ist. Natürlich bleibt auch bei telemedizinischen Angeboten die Patientensicherheit und die Einhaltung der ärztlichen und psychotherapeutischen Sorgfaltspflichten oberstes Gebot. Die Flexibilisierung muss zudem immer mit einem tatsächlichen Versorgungsbedarf begründet sein, weshalb die Eckpunkte in die entsprechenden Regelwerke aufgenommen werden müssen.