Meldung von Tumordaten an Krebsregister: Vergütung erhöht
Vertragsärzte sind in gleicher Weise wie die Krankenhäuser verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Tumorpatienten an das Krebsregister zu melden. Zum 1. Februar 2024 wurden erstmals seit 2015 die Honorare für alle Meldeanlässe angehoben.
Diese Meldungen werden vom Krebsregister vergütet. Die Abrechnung erfolgt nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), sondern direkt über das Krebsregister.
Vergütung ab 1. Februar 2024
Leistung | Vergütung ab 01.02.2024 |
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Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung | 19,50 Euro (bisher: 18,00 Euro) |
Meldung von Verlaufsdaten | 9,00 Euro (bisher: 8,00 Euro) |
Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten | 9,00 Euro (bisher: 5,00 Euro) |
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes | 4,50 Euro (bisher: 4,00 Euro) |
Hintergrund: Die Daten sollen dazu genutzt werden, die Behandlung von Krebs weiter zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Krebsregisters oder bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.