Laboraufträge im Zusammenspiel von Haus- und Fachärzten

Jeder koordiniert und verantwortet den eigenen Behandlungsumfang

Die Verteilung der Laborkosten zwischen Hausärzten und Fachärzten ist seit Jahren immer wieder Diskussionsthema. Nach der zum 1. April dieses Jahres in Kraft getretenen Laborreform herrscht neue Unsicherheit darüber, wer für eine Labordiagnostik „zuständig“ ist, beispielsweise vor einer MRT- oder CT-Untersuchung: der Hausarzt, der zuweisende Haus- oder Facharzt oder der Radiologe?

Der Vorstand der KV Baden-Württemberg stellt in einer aktuellen Schnellinformation klar: Die Labordiagnostik verantwortet grundsätzlich derjenige, der den Laborwert benötigt, außer es handelt sich um eine fachfremde Fragestellung. Um interkollegialen Ärger aus Sorge um den Wirtschaftlichkeitsbonus zu vermeiden, rät der KV-Vorstand zur kollegialen Absprache zwischen dem Überweiser und dem auf Überweisung in Anspruch genommenen Arzt.

Fallbeispiele und Details zum Thema finden Sie in der Schnellinformation, die unten zum Download zur Verfügung steht.

Dokumente zum Download

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025