KVBW-Vorstand: Regelung der Notfallversorgung revidieren

Richtige Patientensteuerung ist das A und O

Der Vorstand der KVBW begrüßt die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, die Regelung zur Notfallversorgung im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) zu revidieren.  

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, in dem auch der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha Mitglied ist, hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem PUEG befasst und die Bundesregierung aufgefordert, die Regelung zur Notfallversorgung zurückzunehmen. Auch der KVBW-Vorstand hält dies für dringend geboten: Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung der Notfallversorgung im PUEG konterkariere alle Bemühungen zur Entlastung der Fehl- und Überinanspruchnahme von Krankenhausnotaufnahmen, wie sie auch immer wieder in der Presse beklagt werden. „Wir brauchen eine Patientensteuerung mit verbindlicher Ersteinschätzung in die richtige Versorgungsebene. Dies können und müssen auch die Praxen der Regelversorgung sein, so wie es die wirklich ernstzunehmenden medizinischen Fachgesellschaften nie anders empfohlen haben“, betont KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun. 

Regel- und Notfallversorgung nur mit den Niedergelassenen erfolgreich

Daten vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) aus dem Jahr 2019 zeigen, dass Hausarztpraxen im Schnitt 6,5 Patienten pro Stunde behandeln können, Notaufnahmen hingegen nur 1,7 Fälle pro Stunde. Die Versorgung in den Praxen erfolgt also ungleich effektiver. „Demzufolge macht es auch keinen Sinn, niedergelassene Vertragsärzte 24/7 in INZ an Level-III-Krankenhäusern und werktäglich ab 14 Uhr in INZ an Level-II-Krankenhäusern einzusetzen, wie es in den Reformvorschlägen der Expertenkommission zur Notfallversorgung gefordert wird“, ergänzt Dr. Doris Reinhardt, stv. Vorstandsvorsitzende und warnt vor den Folgen: „Um das zu gewährleisten, müssten in Deutschland viele Hundert Praxen während der Regelversorgung vom Netz gehen, da sich Ärztinnen und Ärzte nicht zweiteilen können. Erfolgreiche Regel- und Notfallversorgung in Deutschland kann nur mit den Praxen der Niedergelassenen erfolgreich gelingen.“ 

Der Bundesrat wird am 16. Juni 2023 das Gesetz im zweiten Durchgang beraten, es ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.