Krankenbeförderung: Neuer Vordruck für die Verordnung

Geändertes Muster 4 gilt ab Stichtag 1. April 2019

Muster 4: Verordnung einer Krankenbeförderung
Das neue Muster 4

Ab dem 1. April 2019 muss bundesweit für die Verordnung einer Krankenbeförderung das neu gestaltete Muster 4 verwendet werden. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich bereits im vergangenen Jahr über die Neugestaltung verständigt. Es ist keine Übergangsfrist vereinbart, die bisherigen Formulare sind dann ungültig, und Restmengen müssen vernichtet werden.

 

Der Kohlhammer-Verlag versendet bis Ende März 2019 ein Erstausstattungspaket an alle Praxen, die in den vergangenen drei Jahren dort das Muster 4 bestellt haben. Allen anderen Praxen empfehlen wir, die neuen Formulare rechtzeitig zu bestellen, außer wenn Sie die Blankoformularbedruckung nutzen. Die Softwarehersteller werden den neuen Vordruck in die Praxisverwaltungssysteme einbinden.

 

Übergangsregelung für genehmigungsfreie Fahrten

Das geänderte Formular bildet die seit Januar 2019 geltende Genehmigungsfiktion für Patienten mit Pflegegrad 3, 4 und 5 oder Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ noch nicht ab. Diese Verordnungen müssen den Krankenkassen nicht mehr zur Genehmigung vorgelegt werden (mehr erfahren »).

 

Diese gesetzliche Regelung konnte auf dem neuen Formular zum 1. April 2019 insbesondere aufgrund langer Vorlaufzeiten bei Krankenkassen und Transportunternehmen noch nicht umgesetzt werden. Bis zur nächsten Überarbeitung des Formulars gilt folgende Übergangsregelung:

Setzen Sie bitte bei diesen Patienten weiterhin das Kreuz im Feld „Genehmigungs­pflichtige Fahrten zur ambulanten Behandlung“ („Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitäts­beeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5“). Abweichend von der Vorgabe auf Muster 4 legen Ihre Patienten die Verordnung jedoch nicht zunächst der Krankenkasse vor, sondern reichen sie bei Fahrtbeginn direkt an den Transportdienstleister weiter.

 

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald wir Informationen zur erneuten Formularanpassung haben. Unterstützung bietet unsere Ausfüllhilfe zum Muster 4.

 

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Letzte Aktualisierung: 20.03.2025