Kodierunterstützung: KBV-PraxisWissen bietet Überblick
Bluthochdruck, Grippe oder Mittelohrentzündung – bei solchen Krankheiten ist die Wahl des richtigen Diagnosekodes Routine. Wird das Krankheitsbild komplexer, kann die Suche nach einem passenden Diagnoseschlüssel mitunter schwierig werden. Die neue digitale Kodierunterstützung der KBV soll Ihnen hierbei helfen. Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Praxen einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll.
Um Ihnen den Umgang und Einstieg zu erleichtern, gibt die KBV dazu ein Serviceheft mit dem Titel „Kodierunterstützung: Direkt und digital – so hilft die Praxissoftware bei der Diagnosenverschlüsselung“ heraus. Es wird am 29. Oktober 2021 dem Deutschen Ärzteblatt und am 15. November 2021 der PP-Ausgabe beiliegen. Praxen erhalten darin einen Überblick über die einzelnen Bausteine der Kodierunterstützung und deren Vorteile. Alle Funktionen werden vorgestellt – von der Kodesuche über den neuen Kodier-Check bis zu den Dauerdiagnosen. Alle Informationen der ICD-10-GM zum Kodieren sind in der Software enthalten. Es entfällt langes Nachschlagen in Büchern oder im Internet, was bei komplexen Diagnosen der Fall sein kann. Dazu gibt es jeweils konkrete Anwendungs- und Kodierbeispiele.
Keine neuen Regeln – Kodiervorschläge der Software nicht bindend
Mit der Kodierhilfe kommen keine neuen Regeln oder Vorgaben: Basis ist und bleibt die ICD-10-GM. Die Kodierunterstützung wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärzten sowie Psychotherapeuten beim Kodieren zur Verfügung. Die Kodiervorschläge der Software sind nicht bindend. Sie können diese jederzeit wegklicken. Bei Fragen zur Kodierunterstützung in Ihrem Praxisverwaltungssystem, wenden Sie sich an Ihren IT-Dienstleister.
Vorteile der Kodierunterstützung am Beispiel der Dauerdiagnosen
Neben der akuten Diagnose des jeweiligen Behandlungsfalls können Sie für die Abrechnung bestimmte Dauerdiagnosen und anamnestische Diagnosen aus den Vorquartalen besonders einfach übernehmen. Die Auswahl und Übernahme ist mittels weniger Klicks im Praxisverwaltungssystem auf freiwilliger Basis möglich. Zuvor sollten Sie prüfen, ob diese in dem Quartal für die Behandlung relevant waren und ob gegebenenfalls das Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit angepasst werden muss.
Beispiel: Ein Patient wird bei seinem Hausarzt wegen seiner chronischen Erkrankungen behandelt (u. a. Kontrolluntersuchungen, Verordnung der Medikamente). Zusätzlich muss eine akute Sinusitis antibiotisch behandelt werden. Eine bekannte Penizillin-Allergie wird dabei berücksichtigt.
Aktion: Alle Dauerdiagnosen sind vorausgewählt und können abgewählt werden, falls sie in diesem Quartal keinen Aufwand erzeugt haben. Anamnestische Diagnosen sind optional und müssen aktiv ausgewählt werden, falls sie behandlungsrelevant waren. Die Liste kann mit einem Klick bestätigt und gesammelt in die Abrechnung übernommen werden.
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