Gesund schwanger: Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten

Zum 1. Juli 2016 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit den Berufsverbänden der Frauen- und Laborärzte, dem Berufsverband für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen GWQ ServicePlus AG und mehreren Betriebs­kranken­kassen einen Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten abgeschlossen.

Folgende Leistungen können im Rahmen der Vereinbarung „Gesund schwanger“ ab dem 1. Juli 2016 erbracht und abgerechnet werden:

GOPLeistungVergütung

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

81300Risikoscreening mit ausführlicher Beratung (circa 45 Minuten, einmalig je Schwangerschaft spätestens bis zum Ende der 35. SSW)60 Euro
81301Frühultraschall in der 4. bis zur vollendeten 24. SSW (inklusive Patientengespräch einmalig je Schwangerschaft)50 Euro
81302Infektionsscreening in der 16. bis zur vollendeten 24. SSW (einmalig je Schwangerschaft)25 Euro

Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die die Leistungen bei nachgewiesener Qualifikation im praxiseigenen Labor erbringen


81303Laborkostenpauschale für die Ermittlung des Nugent-Score und des Mykoseerregerbefalls (einmalig je Schwangerschaft)15 Euro

Teilnahme Ärzte

Teilnehmen können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können das Risikoscreening, den Frühultraschall und das Infektionsscreening durchführen. Zur Durchführung der Labordiagnostik können zudem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für Laboratoriums­medizin und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektions­epidemiologie teilnehmen, sofern sie die entsprechenden Qualitäts­anforderungen erfüllen.

Die Teilnahme erfolgt mittels schriftlicher Teilnahmeerklärung (Anlage 2), die per Fax oder Post an die KVBW übersendet werden kann. Bei Erfüllen der Teilnahme­voraus­setzungen erteilen wir eine schriftliche Teilnahme- und Abrechnungs­­genehmigung.

Teilnahme Patienten

Teilnahmeberechtigt sind zunächst die Versicherten der folgenden Betriebskrankenkassen, wenn eine ärztlich diagnostizierte Schwangerschaft vorliegt:

  • „„Daimler BKK
  • „„DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
  • „„Salus BKK
  • „„Bertelsmann BKK
  • „„BKK Diakonie
  • „„BKK Voralb Heller Index Leuze
  • „„BKK Aesculap


Versicherte unterschreiben eine Teilnahmeerklärung (Kopiervorlage), die vom teilnehmenden Frauenarzt innerhalb von zwei Wochen per Post an die auf der Teilnahmeerklärung angegebene Adresse zu versenden ist.

Laborleistungen

Für teilnehmende Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die die Labor­leistungen nicht im praxiseigenen Labor erbringen, ist vor Weiterleitung der Probe zu beachten, dass die Laborkosten­pauschale nur von am Vertrag teilnehmenden Laborärzten abgerechnet werden kann. Die Weiterleitung der Probe erfolgt zusammen mit dem Anforderungsschein Labor (Anlage 10) und dem Informationsblatt Labor (Anlage 11).

Dokumente zum Download

Direktkontakt

Antonella Sciarretta
0761 884-4384

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025