DMP Brustkrebs: Teilnahmedauer auf zehn Jahre erweitert
Patientinnen können statt bisher fünf nun bis zu zehn Jahre im DMP Brustkrebs eingeschrieben sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das strukturierte Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) Brustkrebs zum 1. Oktober 2017 an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.
Mit der geänderten DMP-Anforderungen-Richtlinie wurde die Dauer der Teilnahme am DMP Brustkrebs von fünf Jahren Rezidivfreiheit nach abgeschlossener Primärtherapie (sechs Monate nach histologischer Sicherung des Brustkrebses) auf zehn Jahre nach histologischer Sicherung des Primärtumors bzw. Rezidivs ausgeweitet. Die verlängerte Teilnahmedauer gilt ab 1. Oktober 2017 und ist in der ergänzenden Erklärung zum Grundvertrag DMP Brustkrebs geregelt.
Der genannte Grundvertrag ist innerhalb eines Jahres zum 1. Oktober 2018 an die Neuregelungen anzupassen. Über diese Anpassung informieren wir gesondert.
Die verlängerte Teilnahmedauer gilt bereits jetzt, um zu verhindern, dass Patientinnen erneut eingeschrieben werden müssen, die innerhalb der einjährigen Anpassungsfrist für den Grundvertrag DMP Brustkrebs die fünf Jahre Rezidivfreiheit nach Primärtherapie überschreiten oder bei denen das Rezidiv/kontralateraler Tumor innerhalb dieser Anpassungsfrist mehr als fünfeinhalb Jahre zurückliegt.
Bei Patientinnen, deren Teilnahme zum 1. Oktober 2017 bereits beendet war und deren Ersttumor bzw. lokoregionäres Rezidiv/kontralateraler Tumor weniger als zehn Jahre zurückliegt, ist eine Neueinschreibung erforderlich.
Regelungen für bereits eingeschriebene Versicherte:
- Bei einer (aktuellen) Erkrankungsdauer von weniger als fünfeinhalb Jahren nach histologischer Diagnosesicherung zum Stichtag 1. Oktober 2017 können die Versicherten weiterhin im DMP verbleiben. Die Teilnahme wird automatisch um weitere viereinhalb Jahre verlängert und endet somit zehn Jahre nach histologischer Diagnosesicherung. Dies gilt sowohl im Falle der Teilnahme aufgrund eines Primärtumors als auch im Falle eines vor dem 1. Oktober 2017 neu aufgetretenen kontralateraler Tumors bzw. eines Rezidivs. Es ist nichts weiter zu veranlassen.
- Versicherte, deren Teilnahme vor dem 1. Oktober 2017 aufgrund von Rezidivfreiheit nach fünfeinhalb Jahren Erkrankungsdauer endete, können ab dem 1. Oktober 2017 wieder eingeschrieben werden, wenn der Wunsch nach weiterer Teilnahme besteht und die Teilnahme für die Patientin sinnvoll erscheint. Dazu ist wieder eine Teilnahme-/Einwilligungserklärung auszufüllen und eine Erstdokumentation zu erstellen.
- Bei Vorliegen von Fernmetastasen bleibt es wie bisher bei unbefristeter Teilnahme.
Versicherte, die neu in das DMP Brustkrebs eingeschrieben werden, können ab dem Datum der Diagnosesicherung bis zu zehn Jahre im DMP verbleiben. Treten während dieser Zeit neue Befunde wie ein lokoregionäres Rezidiv bzw. ein kontralateraler Brustkrebs auf, ist ein Verbleiben der Patientin für weitere zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Diagnosesicherung möglich.