DMP Brustkrebs: Neue Rahmenrichtlinie

Grundvertrag wird zum 1. Oktober aktualisiert: Schwerpunkt auf Nachsorge

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das DMP Brustkrebs in allen wesentlichen Punkten aktualisiert und insbesondere die Versorgungsinhalte umfassend überarbeitet. Sämtliche diagnostischen, therapeutischen und qualitätssichernden Maßnahmen sind an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst worden.

Aufgrund dessen aktualisieren die KVBW und die baden-württembergischen Krankenkassen/-verbände den Grundvertrag für das DMP Brustkrebs (DMP Brustkrebs – Grundvereinbarung). Die Änderungen treten zum 1. Oktober 2018 in Kraft.

Ein neuer Schwerpunkt des DMP Brustkrebs liegt auf der Nachsorge. Einige Dokumentations­parameter zur primären Therapie entfallen zu Gunsten von Dokumentationsparametern zur Langzeitbetreuung von Patientinnen nach einer Brustkrebserkrankung. Die verlängerte Teilnahmedauer im DMP Brustkrebs (10 Jahre nach histologischer Sicherung des Primärtumors beziehungsweise Rezidivs) wurde bereits zum 1. Oktober 2017 mit den regionalen Vertragspartnern gesondert vertraglich umgesetzt (mehr erfahren »).

Die neuen Versorgungsinhalte finden Sie in der Behandlungsleitlinie Brustkrebs.

Geänderte DMP-Dokumentation: Software-Update

Ab 1. Oktober 2018 gelten Änderungen bei der Erst- und Folgedokumentation für das DMP Brustkrebs. Arbeiten Sie ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit den neuen Dokumentations­datensätzen, da die Dokumentationen sonst nicht vergütet werden können! Die neue Version der Praxisverwaltungs­­software erhalten Sie von Ihrem PVS-Hersteller zum Quartals­wechsel. Bitte führen Sie das Software­update fristgerecht durch, da Sie ab 1. Oktober mit der aktualisierten Software dokumentieren müssen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025