Bewertungsausschuss: Beschlüsse über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab 1. Januar 2018
Der (Erweiterte) Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 einige Beschlüsse gefasst, die bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Beschlüsse der 411. Sitzung des Bewertungsausschusses (BA) und der 53. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) betreffen unter anderem die folgenden Themen:
- Notfalldatenmanagement
- Hörgeräteversorgung
- transurethrale Botulinumtoxin-Therapie
- Verlängerung Übergangsregelung Herzschrittmacherkontrolle
Bitte beachten Sie, dass alle Beschlüsse des BA und EBA noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit stehen.
Die Beschlüsse sind auf der Internetseite der KBV eingestellt. Sie werden auch im Deutschen Ärzteblatt sowie auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses veröffentlicht.
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