Angepasster Corona-Impfstoff von Novavax kann jetzt bestellt werden
Arztpraxen können ab sofort den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Novavax bestellen. Das neue Vakzin wird erstmals am 11. Dezember (Bestellung bis 5. Dezember, 12 Uhr) an die Praxen ausgeliefert, wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut mitteilte.
Die Bestellung erfolgt weiterhin einheitlich für GKV- und Nicht-GKV-Versicherte zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS, IK 103609999) und nicht über den Sprechstundenbedarf. Praxen geben für die Bestellung auf dem Rezept die Anzahl der Dosen und den Impfstoffnamen „Nuvaxovid XBB.1.5“ an.
Hinweise zum Impfstoff
Der an die XBB-Varianten angepasste Impfstoff Nuvaxovid® XBB.1.5 ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Er ist der erste angepasste Impfstoff auf Proteinbasis und seit 1. November in der Europäischen Union zugelassen. Nuvaxovid XBB.1.5 steht als Fertiglösung bereit. Somit ist keine Verdünnung mit NaCI erforderlich. In einem Vial sind 5 Dosen zu je 0,5 ml enthalten.
Abrechnung und Dokumentation
Impfungen mit den Impfstoff Nuvaxovid® XBB.1.5 werden mit der Pseudoziffer 88344 und den entsprechenden Suffixen abgerechnet: erste Impfung 88344A, zweite Impfung 88344B und dritte sowie weitere Auffrischimpfungen 88344R. Im Praxisverwaltungssystem (PVS) steht zunächst noch als Text „Impfstoff Nr. 14“; voraussichtlich zum Quartalswechsel steht ein PVS-Update zur Verfügung, das den angepassten Text enthält. Das Impf-DokuPortal für die Meldung der Impfungen ist bereits entsprechend ergänzt.
Empfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 zur Grundimmunisierung und zur Auffrischimpfung bei Personen ab 12 Jahren. Auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt, die auf den Empfehlungen der STIKO basiert.
Darüber hinaus sieht die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, dass Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.
Quelle: KBV
Informationen des Medizinischen Behandlungsverbunds zu mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen sind gegenstandslos
Eine Mitteilung des sogenannten Medizinischen Behandlungsverbunds (MBV) hat teilweise zu großen Verunsicherungen geführt. Es handelt sich dabei um keine amtliche Mitteilung. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Impfstoffe verantwortlich und überwacht ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit. Laut einer Information des PEI vom 5. Dezember 2023 ist durch den MBV eine aktuelle Falschmeldung zu angeblichen (Haftungs-)Risiken bei der Verwendung von mRNA-Impfstoffen in der Aufmachung eines Rote-Hand-Briefs in Umlauf gebracht worden. Das PEI stellt klar, dass dieses Schreiben ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen falsch sind. Somit ist die Mitteilung des MBV als gegenstandslos zu betrachten.
Verlässliche Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden Sie in der Fachinformation des PEI.
- KBV: Angepasster COVID-19-Impfstoff von Novavax kann jetzt bestellt werden
- PEI: Aktuelle Falschmeldung zu angeblichen (Haftungs-)Risiken bei der Verwendung von mRNA-Impfstoffen
- PEI: Fachinformation COVID-19-Impfstoffe
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