Änderungen in der Honorarverteilung zum 1. Januar 2017

Die Vertreterversammlung hat den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) angepasst.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2016 folgende Änderungen des Honorarverteilungs­maßstabs (HVM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 beschlossen: 

  • Stützung der humangenetischen Beurteilung nach GOP 19402 EBM auf 80 Prozent
    Die GOP 19402 EBM (Zuschlag … für eine wissenschaftliche ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen …) wird bei der Bildung des Vergütungsvolumens für Leistungen der Humangenetik in den Ziffernkranz der humangenetischen Beurteilungs­leistungen aufgenommen, die auf eine Mindestquote von 80 Prozent gestützt werden. Die Änderung der Zuordnung der GOP 19402 EBM geht dabei zu Lasten der Vergütung der übrigen Leistungen, die innerhalb des humangentischen Vergütungsvolumens ohne Mindestquote quotiert vergütet werden.
  • Vergütung der an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) delegationsfähigen Leistungen des Abschnitts 38.2 EBM
    Die Vergütung der zum 1. Juli 2016 neu in den EBM aufgenommenen delegationsfähigen Leistungen der GOP 38100 und 38105 EBM erfolgt – analog der Vergütung der ehemaligen Kostenpauschalen GOP 40240 und 40260 EBM – für die Fachgruppen des fachärztlichen Versorgungsbereichs als Vorwegabzug im jeweiligen Fachgruppentopf in voller Höhe zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung.

    Für die Fachgruppen des hausärztlichen Versorgungsbereichs bleibt es dagegen bei der Vergütung innerhalb des Regelleistungsvolumens.
  • Anpassung von Bereinigungsbeträgen situativ
    Mit der AOK BW, der Bosch BKK sowie der BKK VAG wurden für das Jahr 2017 neue Bereinigungsbeträge situativ vereinbart für Langzeit-EKG (Gastroenterologie- und Kardiologievertrag) und Praxisklinische Betreuung (Gastroenterologievertrag).

    Angepasst wurde in den Verhandlungen mit den betreffenden Krankenkassen (AOK BW, Bosch BKK, BKK VAG und Barmer GEK) die bestehenden Bereinigungspositionen in den Selektivverträgen Gastroenterologie, Kardiologie, PNP, Orthopädie sowie im IVR-Vertrag.

Die aktuellen Bereinigungsbeträge finden Sie in der ab dem 1.1.2017 gültigen Fassung des HVM (unten zum Download). 

Zur situativen Bereinigung wurde zusätzlich eine Fußnote aufgenommen, die der Erläuterung der unterschiedlichen Vorgehensweise bei den einzelnen Bereinigungspositionen dient.

Sie finden alle mitgeteilten Änderungen in der aktuellen Fassung des HVM  (unten zum Download).

Im Einzelfall stellen wir Ihnen auf Anforderung den Text der Bekanntmachung des HVM auch in Papierform zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie hierzu oder wenn Sie weitere Fragen zur Änderung der Honorarverteilung haben Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung auf.

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