Änderungen Honorarverteilung mit Wirkung zum 01. Juli 2016

Die KBV hat zum 01.07.2016 ihre für alle Kassenärztlichen Vereinigungen geltenden Vorgaben zur Honorarverteilung angepasst. Die KV Baden-Württemberg ist verpflichtet, diese Änderungen in ihren Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu übernehmen, in der Vertreterversammlung zu beschließen und zu veröffentlichen.

Die Vertreterversammlung hat den Änderungen zur Honorarverteilung zum 01.07.2016 in ihrer Sitzung am 27. April 2016, vorbehaltlich der Herstellung des Einvernehmens (Teil B) bzw. Benehmens (Teil E) auf Bundesebene durch den GKV-Spitzenverband und der anschließenden endgültigen Beschlussfassung durch den KBV-Vorstand, zugestimmt.

Änderungen im Anhang zu Anlage 4 HVM (KBV-Vorgaben)

Der Bewertungsausschuss hat am 11. März 2016 umfangreiche Änderungen im Bereich der Humangenetik mit Wirkung zum 1. Juli 2016 beschlossen. Neben umfassenden EBM-Änderungen in den Kapiteln 11 und 19 hat sich der Bewertungsausschuss für die Ausbudgetierung einzelner humangenetischer Leistungsbereiche ausgesprochen. Aufgrund der EBM-Änderungen kommt es zu einer Verschiebung von Finanzmitteln innerhalb des fachärztlichen Grundbetrages, des Grundbetrages für laboratoriumsmedizinische Leistungen sowie des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrages genetisches Labor. Die Ausdeckelung von einigen humangenetischen Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) führt zu einer Absenkung der MGV und damit zu einer Anpassung (Reduzierung) des Grundbetrages genetisches Labor. In der Folge der EBM-Änderungen sowie der Ausbudgetierung von humangenetischen Leistungen ergibt sich ein Anpassungsbedarf an den KBV-Vorgaben in Teil B (Vorgabe zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung) und in Teil E (Vorgaben zur Vergütung labormedizinischer Leistungen) mit Wirkung zum 01. Juli 2016.

Änderungen in § 5 Abs. 2 c (Bildung von Vergütungsvolumina)

Aus der vorstehenden Änderung der KBV-Vorgaben in Teil B in Bezug auf den Grundbetrag genetisches Labor resultiert als notwendige (redaktionelle) Änderung des HVM die Anpassung des Ziffernkranzes in § 5 Abs. 2c, zweiter Spiegelstrich (Vergütungsvolumen für Leistungen der Humangenetik): ...GOP 11230, 11233 bis 11236 sowie 32860 bis 32864, Abschnitt 11.4 und Abschnitt 19.4 EBM... .

Sie finden die mitgeteilten Änderungen in der aktuellen Fassung des HVM unter Dokumente zum Download. Die KBV-Vorgaben Teile A-G stehen zudem über den Link auf unserer Homepage zur KBV-Seite zum Download bereit.

Im Einzelfall stellen wir Ihnen auf Anforderung den Text der Bekanntmachung des HVM auch in Papierform zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierzu oder wenn Sie weitere Fragen zur Änderung der Honorarverteilung haben Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung auf:

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025