Änderungen der Honorarverteilung zum 1. April und 1. Juli 2019
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wirkt sich auch auf den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Baden-Württemberg aus. Das neue Gesetz sieht für bestimmte Leistungen extrabudgetäre Vergütung vor. Diese Beträge werden aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgerechnet und bei Ärzten und Psychotherapeuten bereinigt, die diese Leistungen erbringen. Dieses Verfahren ist nun im HVM konkretisiert.
Zum 11. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Für einige im TSVG neu installierte Vergütungsregelungen (mehr erfahren ») erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzgebers eine Bereinigung zu Lasten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) mit den arztgruppenspezifischen Auszahlungsquoten des jeweiligen Vorjahresquartals.
Infolgedessen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre für die Honorarverteilung der KV Baden-Württemberg bindenden Bundesvorgaben in Bezug auf die Grundsätze der Bereinigung des zu erwartenden Honorars (Teil F) am 15. Mai rückwirkend zum 11. Mai 2019 angepasst und das Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband zu diesen Änderungen hergestellt.
Ergänzend wurden im Bewertungsausschuss mit Beschluss vom 19. Juni 2019 weitere Vorgaben zur Bereinigung der MGV vereinbart und unter anderem für die verschiedenen TSVG-Konstellationen unterschiedliche Bereinigungszeiträume festgelegt. Die Neuregelungen im Zuge des TSVG ziehen Anpassungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zum 1. April 2019 nach sich.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG) Baden- Württemberg und die MEDIVERBUND AG einen neuen Selektivvertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung von Patienten im ambulanten Bereich in Baden-Württemberg gemäß § 140a SGB V vereinbart. Die hierzu abgestimmten Bereinigungsbeträge situativ wurden zum 1. Juli 2019 in den HVM aufgenommen. Im Einzelnen hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 10. Juli 2019 folgende Änderungen des HVM mit Wirkung zum 1. April bzw. 1. Juli 2019 beschlossen:
1. Änderungen zum 1. April 2019
Anpassungen im Anhang zu Anlage 4 HVM (Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung)
Mit dem Inkrafttreten des TSVG am 11. Mai 2019 erhalten weiterbehandelnde Fachärzte (inkl. Psychotherapeuten) alle Leistungen in einem vom Hausarzt oder der Terminservicestelle (TSS) als Terminfall vermittelten Behandlungsfall extrabudgetär vergütet. Gleiches gilt für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte bei einer Terminvermittlung durch die TSS.
Ab September 2019 kommen mit den Zuschlägen auf die Versicherten- bzw. Grundpauschalen bei über die TSS vermittelten Terminen, den Zuschlägen für Haus- und Kinderärzte für eine dringende Terminvermittlung, der Aufnahme neuer Patienten sowie der verpflichtenden offenen Sprechstunde bei grundversorgenden Fachärzten (Eingrenzung auf 5 Stunden je Kalenderwoche) weitere Sachverhalte hinzu, die dann ebenfalls extrabudgetär vergütet werden.
Für jede Vergütungsregelung findet nach den Vorgaben des Bewertungsausschusses gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V zeitlich variierend für jeweils vier Quartale eine basiswirksame Bereinigung zu Lasten der MGV statt – sog. „Entbudgetierung“ (§ 87a Abs. 3 Satz 7 SGB V). Keine Bereinigung erfolgt lediglich bei den Zuschlägen auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale (Wartezeitzuschläge, Zuschlag Vermittlung Facharzttermin durch Hausarzt/Kinderarzt).
Aufgrund der Ausführungen des Gesetzgebers in der Begründung zum TSVG zur Durchführung geeigneter und neutraler Verfahren analog zu bisherigen bereinigungsrelevanten Tatbeständen hat die KBV ihre Vorgaben zu den Grundsätzen der Bereinigung des zu erwartenden Honorars zum 11. Mai 2019 angepasst.
Die in Teil F geänderten Vorgaben sehen zur arztseitigen Honorarbereinigung aufgrund der Entbudgetierung der MGV vor, dass von der Bereinigung ausschließlich diejenigen Ärzte betroffen sind, die die extrabudgetär gestellten Leistungen durchführen und abrechnen. Da die KBV-Vorgaben fester Bestandteil des HVM sind, führt jede Änderung zwangsläufig zu einer Anpassung des HVM.
Anpassungen im Bereich der Vorwegabzüge im haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich – § 5 Abs. 3 HVM
Für die konkrete arztseitige Bereinigung war eine regionale Regelung im HVM auszugestalten. Diese Neuregelung sieht vor, dass im maßgeblichen Bereinigungszeitraum die abgerechneten Leistungen im Behandlungsfall zu Lasten der jeweiligen Vergütungsquote der Grundbeträge, Vorwegabzüge, arztgruppenspezifischen Verteilungsvolumen gemäß § 5 Abs. 4, von Freien Leistungen und von arzt- und praxisbezogenen RLV sowie QZV gehen und von den einzelnen Vergütungsvolumen und Leistungsbereichen im betreffenden Abrechnungsquartal abgezogen werden.
2. Änderungen zum 1. Juli 2019
Neuer Vertrag gem. § 140a SGB V der BKK VAG
Zum 1. Juli 2019 hat die BKK VAG für ihre Versicherten mit der MEDIVERBUND AG einen Selektivvertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Die für das zweite Halbjahr 2019 zutreffenden Bereinigungsbeträge situativ wurden mit dem Landesverband der Betriebskrankenkassen abgestimmt.
Allgemeine Informationen zum HVM und zur Honorarsystematik aus Fachgruppentöpfen, leistungsbezogenen Vergütungsanteilen, Freien Leistungen und einer Obergrenze aus Regelleistungsvolumen (RLV) und Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) halten wir für Sie bereit unter Archiv Arzthonorare.
Bei der Gestaltung des HVM sind die Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung gem. § 87b Abs. 4 SGB V zu beachten. Diese sind auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht. Zudem ist dort aufgeführt, ab wann die jeweiligen KBV-Vorgaben gültig sind.
Gerne stellen wir Ihnen im Einzelfall auf Anforderung den aktuellen HVM-Text auch in Papierform zur Verfügung. Bitte nehmen Sie diesbezüglich, oder wenn Sie Fragen haben, Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung auf.
Dokumente zum Download
- Honorarverteilungsmaßstab KVBW (gültig 1.4. bis 30.06.2019, Beschlussfassung 10.07.2019)
- Honorarverteilungsmaßstab KVBW (gültig 1.7. bis 31.12.2019, Beschlussfassung 10.07.2019)
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