Änderungen der Honorarverteilung rückwirkend zum 1. Juli 2016

Humangenetik: zusätzliche Gebührenordnungspositionen (GOP) dem Grundbetrag „genetisches Labor“ zugeordnet

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat rückwirkend zum 1. Juli 2016 ihre Vorgaben zur Honorarverteilung angepasst, die für alle Kassenärztlichen Vereinigungen gelten. Wir sind verpflichtet, diese Änderungen in unseren Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu übernehmen, in der Vertreter­versammlung zu beschließen und zu veröffentlichen.

Die Vertreterversammlung wird über diese Änderung zur Honorarverteilung in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2016 beschließen:

Anpassung der KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung mit Wirkung zum 1. Juli 2016:

Der Bewertungsausschuss hat am 22. Juni 2016 weitere EBM-Änderungen im Bereich der Humangenetik beschlossen, die eine Anpassung der KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung (Teil B und E) zur Folge haben.

Aufgrund der EBM-Änderungen infolge des oben genannten Beschlusses zur Humangenetik werden zusätzliche Gebührenordnungspositionen (GOP) dem Grundbetrag „genetisches Labor“ zugeordnet und damit aus dem Vergütungsvolumen (Honorartopf) für die Leistungen der Humangenetik vergütet.

Dieses betrifft zum einen die neu in den EBM aufgenommenen Leistungen nach den GOP 11304, 19406 sowie 19439. Die KBV-Vorgaben müssen in diesem Zusammenhang nicht angepasst werden, weil die genannten GOP  den Abschnitten 11.4 bzw. 19.4 EBM zugeordnet sind und somit bereits durch die derzeitige Regelung erfasst werden.

Die EBM-Änderungen in Kapitel 32 zum anderen erfordern hingegen Anpassungen an den KBV-Vorgaben Teil B und Teil E:

  • Die GOP 32865 des Abschnitts 32.3.14 EBM wird dem Grundbetrag „genetisches Labor“ zugeordnet.
  • Die GOP 32902 bis 32908, 32931, 32932, 32937 bis 32946 werden dem Grundbetrag „genetisches Labor“ zugeordnet, während die nicht aufgeführten GOP des genannten Abschnitts unter den Grundbetrag „Labor“ fallen.

Gemäß der Empfehlung des Bewertungsausschusses werden die GOP 11304, 19406 und 32865 EBM nicht aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet. Sie fallen somit nicht unter die KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung.

Sie finden die mitgeteilten Änderungen zu den KBV-Vorgaben nach Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung in der aktualisierten Fassung des HVM auf dieser Homepage in der Rubrik Verträge & Recht unter KVBW Satzung & Rechtsquellen.

Falls Sie weitere Fragen zur Änderung der KBV-Vorgaben haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung auf.

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