Änderungen bei der Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Abrechnung über das Regierungspräsidium Tübingen künftig nur noch online

Das Regierungspräsidium Tübingen bat uns folgende Information an Sie weiterzugeben:

"Die Abrechnung der Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Papierform ist künftig nicht mehr möglich. Der Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie für Ihre Kostenforderung benötigen, steht jetzt auf Service-BW ONLINE zur Verfügung.

Um den Untersuchungsberechtigungsschein nutzen zu können, benötigen Sie ein Konto auf Service-BW.

Sie können ein Privatkonto für Ihre Praxis auf www.service-bw.de/registrierung anlegen. Profildaten, die in dem Konto mit dem Sie sich anmelden hinterlegt sind, können in den Antrag übernommen werden. Die Erlaubnis dazu können Sie generell oder von Fall zu Fall erteilen.

Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie über Abrechnung beantragen aufrufen. Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt und abgeschickt ist, wird die Abrechnung veranlasst. Die Nummer, unter der die Abrechnung erfolgt, wird Ihnen mit einer Zusammenfassung Ihres Antrags in Ihrem Postfach zur Verfügung gestellt.

Folgende Vorteile sind für Sie mit dem Online-Untersuchungsberechtigungsschein verbunden: 

  • Felder die mit Angaben in Ihren Profildaten hinterlegt sind, können vorbelegt werden
  • Kostenforderungen für mehrere Jugendliche können in einem Antrag gestellt werden
  • keine Bevorratung von Antragsformularen in Papierform nötig 
  • kein Ausdruck des Antrags 
  • kein Postversand 
  • die Antragsbestätigung wird auf Service-BW zur Verfügung gestellt
  • es ist geplant, im Laufe des Jahres auch eine Mitteilung über die Auszahlung auf Service-BW zur Verfügung zu stellen.

Über Ihr Privatkonto auf Service-BW können Sie ein Organisationskonto anlegen. Dort können Sie Mitglieder hinzufügen, die dann im Namen der Arztpraxis Anträge ausfüllen können. Ob Sie die Anträge über Ihr Privatkonto oder über ein Organisationskonto stellen, hat auf den Abrechnungsvorgang keinen Einfluss und wird Ihnen anheimgestellt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem neuen Online-Verfahren die Abrechnung Ihrer Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu erleichtern.

Das JuSchu-Team des Regierungspräsidium Tübingen"

Direktkontakt

JuSchu-Team des Regierungspräsidium Tübingen
07071 757-5224
  • Mo, Di und Do 8 bis 12 Uhr
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025