Zweiter zugelassener KIM-Dienst kv.dox am Markt

Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit, Auswahl und Bereitstellung eines KIM-Dienstes an Ihren IT-Servicedienstleister

Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen)ermöglicht es Praxen, vertrauliche Dokumente wie Arztbriefe, Befunde oder Arbeits­unfähig­keits­bescheinigungen elektronisch verschlüsselt an andere Teilnehmer der Telematik­infra­struktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Einrichtungen werden sich schrittweise an den digitalen Kommunikationsdienst anschließen. Zukünftig soll dann die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KIM stattfinden.

Mit dem Kommunikationsdienst kv.dox der KBV steht jetzt ein weiterer Anbieter eines KIM-Dienstes für Vertragsärzte und -psychotherapeuten neben dem KIM-Dienst der CompuGroup (CGM) bereit. Der KBV-eigene Dienst wurde Ende Dezember von der gematik zugelassen. Beide Dienste sind jetzt somit über die jeweiligen Portale der Anbieter bestellbar.

Weitere Anbieter folgen

KIM-Dienste werden zukünftig von mehreren unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung stehen. Nutzer sollen in Zukunft mit allen Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten oder Apotheken bundesweit kommunizieren können, die ebenfalls einen KIM-Dienst verwenden – egal von welchem Anbieter.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit und Bereitstellung eines KIM-Dienstes an Ihren IT-Servicedienstleister bzw. PVS-Hersteller. Dort erfahren Sie auch, welches Angebot für Ihre Praxisinfrastruktur geeignet ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Technische Voraussetzungen und Finanzierung

Um KIM zu nutzen, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation (G2), den Sie bei der Kammer bestellen können (LÄK: Elektroni­scher Heilberufsausweis (eHBA)). Zudem muss für die Kommunikation der TI-Konnektor der Praxis auf dem neusten Update-Stand sein („eHealth-Konnektor”). Das gilt auch für die Praxissoftware.

Für die Erst-Einrichtung des Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird automatisch für alle an der TI-angebundenen Praxen seit dem zweiten Quartal 2020 mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.