Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst startet auch in Baden-Württemberg

Landesweite Vermittlung durch DRK in den Leitstellen

Ab heute wird in Baden-Württemberg die bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst – 116 117 – freigeschaltet. Diese Rufnummer ersetzt die bisher bekannten Nummern für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie funktioniert ohne Vorwahl in jedem Telefonnetz. Patienten müssen sich, egal wo sie sich in Deutschland aufhalten, nur noch diese Nummer merken. Ebenfalls ab sofort werden die Anrufe der Patienten landesweit zu den Integrierten Leitstellen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) verbunden. Dort entscheidet das Rettungsdienstpersonal, ob der Arzt im Bereitschaftsdienst helfen kann oder ob der Notarzt mit dem Rettungsdienst ausrücken muss.

Wer die Rufnummer 116 117 wählt, hört in der Regel eine Bandansage mit
Angabe der Adresse und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Notfallpraxis.
Wichtig: Sollte der Standort der nächstgelegensten Notfallpraxis schon bekannt sein, ist es nicht erforderlich, die 116 117 vorher anzurufen. Die Notfallpraxen sollen ohne vorherige Anmeldung aufgesucht werden. Eine Übersicht der Notfallpraxen ist auf der Homepage der KVBW hinterlegt.

Falls Patienten aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötigen,
bleiben sie in der Leitung und werden dann mit der zuständigen Rettungsleitstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) verbunden, welche die Hausbesuche koordiniert. Zusätzlich gibt es in vielen Notfalldienstbereichen weitere fachärztliche Notfalldienste, wie der kinderärztliche, augenärztliche oder HNO-ärztliche Notfalldienst. Die bisher bekannten Rufnummern für die fachärztlichen Dienste sind weiterhin erreichbar. Teilweise werden hier auch neue Nummern eingeführt, die über die regionalen Amtsblätter der Städte und Gemeinden und auf dieser Homepage veröffentlicht werden.

In lebensbedrohlichen Fällen: 112

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, sollte weiterhin sofort der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert werden.

„Ich freue mich, dass wir nun auch in Baden-Württemberg die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einführen können. Damit ist der letzte Meilenstein bei der Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erreicht und die Bürger haben landesweit eine einheitliche Rufnummer für die medizinische Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten“, sagte Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Auch der Präsident des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg Dr. Lorenz
Menz bewertet die Einführung der 116 117 positiv: „Die Nummer ist von
den Patienten gut zu merken und die DRK-Leitstellen sind gut darauf vorbereitet die Anrufe im ärztlichen Bereitschaftsdienst entgegenzunehmen“.

Einen Filmbeitrag zum Thema finden Sie in unserem Videoarchiv: 116 117: die Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

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