Honorarabzug bei Nicht-Anbindung an die Telematikinfrastruktur

In Sonderfällen ist keine Sanktion angezeigt

Der Gesetzgeber hat den KVen aufgegeben, Sanktionen bei Nichtanbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) gegenüber den betreffenden Praxen durchzusetzen. Im Gesetz sind dafür keine Ausnahmen vorgesehen. Die KVBW hat im Juli die KBV um Stellungnahme gebeten, ob von Sanktionen bei TI-Umsetzungsdefiziten in den Praxen abgesehen werden kann. Über die Konsequenzen der Initiative informiert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in einer aktuellen Schnellinfo