Offen oder gesperrt?

Niederlassungsmöglichkeiten nach Fachgruppen

Freie Kapazitäten: Nur eine Momentaufnahme

Unsere Kartendarstellung dient der besseren Übersicht über offene und gesperrte Gebiete; sie stellt den Versorgungsstand zum Zeitpunkt der jüngsten Sitzung des Landesausschusses (21. Februar 2024) dar. Veränderungen können sich durch Jobsharing-Sachverhalte oder zwischenzeitliche Entscheidungen der Zulassungsausschüsse ergeben. Die aktuelle Zahl freier Sitze erfragen Sie bitte bei unserer Niederlassungsberatung.

Bedarfsplanung und Landesausschuss

Wo Ärzte und Psychotherapeuten gebraucht werden, regelt die Bedarfsplanung. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft regelmäßig, welche Planungsbereiche über- oder unterversorgt sind. Hausärzte werden dabei kleinräumig beplant, Fachärzte großflächiger (je spezialisierter desto größere Planungs­bereiche).

In gesperrten Gebieten dürfen sich Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Versicherte behandeln möchten, nur neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn sie die Praxis eines Vorgängers übernehmen oder im Jobsharing tätig werden. In offenen Planungsbereichen sind Neugründungen von Praxen möglich.

ZuZ-Förderung: Wir fördern ambulante Versorgung

Finanzielle Anreize gibt es für diejenigen, die sich in einem unserer ZuZ-Fördergebieteniederlassen (erkennbar am €-Symbol in der Karte) oder dort Kollegen anstellen. Informieren Sie sich über unser Förderprogramm ZuZ: Ziel und Zukunft.