„Pille danach“: Gesetzgeber hebt Verschreibungspflicht auf

Ärztliche Verordnung ermöglicht dennoch Kostenübernahme durch GKV

Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) mit den Wirkstoffen Ulipristal oder Levonorgestrel werden zum 15. März 2015 aus der Verschreibungspflicht entlassen und sind damit frei verkäuflich.

Gleichzeitig ist rückwirkend zum 1. März 2015 eine Anpassung von Paragraf 24a SGB V geplant, wonach bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (auf Muster 16) bei Mädchen und Frauen unter 20 Jahren eine Kostenübernahme durch die GKV erfolgt, obwohl das Arzneimittel verschreibungsfrei ist.

Für den Übergangszeitraum, bis diese Regelung in Kraft tritt, hat der GKV-Spitzenverband die Krankenkassen aufgefordert, die Kosten von auf Muster 16 verordneten Notfallkontrazeptiva bei Unter-20-Jährigen zu übernehmen und deren Abgabe durch Apotheken nicht zu beanstanden.