Ketotifen: Gesetzgeber hebt Verschreibungspflicht auf

Augentropfen mit Ketotifen bei Erwachsenen nur noch auf grünes Rezept

Es ist wieder soweit: Mit zunehmendem Pollenflug strömen vermehrt Patienten mit allergischen Erkrankungen in die Praxen und benötigen ein Antihistaminikum.

Neu ist, dass der Wirkstoff Ketotifen in der Darreichungsform Augentropfen (in einer Konzentration von bis zu 0,025%) ab 1. April 2015 verschreibungsfrei ist. Damit erweitert sich der Bestand der bisherigen verschreibungsfreien histaminblockierenden Augentropfen (Azelastin, Levocabastin) um eine weitere Substanz.

Ketotifen-Augentropfen sind somit bei Erwachsenen (einschließlich Jugendliche ohne Entwicklungsstörungen) nicht mehr auf Kassenrezept verordnungsfähig.

Bitte beachten Sie allgemein

Erst wenn keines der verschreibungsfreien Antiallergika zur Behandlung der saisonalen allergischen Konjunktivitis im Einzelfall zweckmäßig ist, kommt die Verordnung verschreibungspflichtiger Augentropfen in Frage. Hierbei muss die individuelle Notwendigkeit gut dokumentiert sein, um einem eventuellen Prüfverfahren standhalten zu können.

Für ähnliche Konstellationen, bei denen für eine Indikation sowohl verschreibungsfreie als auch verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung stehen (z. B. orale Antihistaminika), verweisen wir auf unsere Übersichtstabelle (siehe „Downloadbare Dokumente“).