1.200 Prüfanträge für Verordnungen von fiktiv zugelassenen Arzneimitteln

Beispielliste und Patienteninformation geben Praxen Hilfestellung

Die AOK Baden-Württemberg beanstandet aktuell die Verordnung fiktiv zugelassener Arzneimittel aus dem Jahr 2013 und hat ungefähr 1.200 Prüfanträge an die Prüfungsstelle in Baden-Württemberg weitergeleitet. Die beanstandeten Arzneimittel sind beispielsweise Pentalong, Tepilta, Inimur, Vagantin, AHP 200, Myoson sowie Presomen 28/0,3 mg.

Die Prüfanträge der AOK basieren auf einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2005, wonach gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet waren, für Wobe Mugos die Kosten zu übernehmen, weil es sich um ein fiktiv zugelassenes Arzneimittel handelte (Az. B 1 KR 6/04 R - BSGE 95, 132).

Im April 2012 hatten wir im Verordnungsforum 22 berichtet, dass einige Krankenkassen Prüfanträge bei Verordnung fiktiv zugelassener Arzneimittel auf Grundlage dieses Urteils stellen. Eine Liste der fiktiv zugelassenen Arzneimittel steht seit diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage zur Verfügung.

Um Ihnen Diskussionen in Ihrer Praxis mit Patienten zu ersparen, haben wir auch eine Patienteninfo zum Thema fiktiv zugelassener Arzneimittel verfasst, die unten zum Download zur Verfügung steht.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Regressgefahr