Aufrufaktion für Corona-Impfzentren angelaufen – weiteres Personal gesucht

KVBW-Vorstand zieht positive Zwischenbilanz

Die Bereitschaft der niedergelassenen Ärzte, in den Zentralen Corona-Impfzentren sowie den Impfzentren auf Kreisebene mitzuarbeiten, ist hoch. Das gab heute die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Stuttgart bekannt. Doch noch ist keine ausreichende Personalausstattung erreicht. Weiteres ärztliches und nicht-ärztliches Personal wird gesucht.

Personalbedarf trotz hoher Resonanz noch nicht gedeckt

„Am vergangenen Freitag haben wir mit einem Schreiben unsere Mitglieder, das heißt alle niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg, zur Mitwirkung in den Impfzentren aufgerufen”, berichtet Dr. Johannes Fechner, stellvertretender KVBW-Vorstand. Außerdem werbe man bei den Ruheständlern, den Vertretungsärzten sowie dem medizinischen Fachpersonal für den Einsatz in den Impfzentren. „Stand heute haben sich bei der KVBW bereits über 2.000 Ärzte  gemeldet. Zudem haben wir Anfragen von ca. 1.500 Medizinische Fachangestellten. Wir sind hochzufrieden mit der Reaktion auf unseren Aufruf. Gleichwohl können wir uns noch nicht entspannt zurücklehnen. Der Personalbedarf in den Impfzentren ist noch nicht gedeckt”, so Fechner. Man gehe von einem deutlich höheren Bedarf aus.

„Die geplante Impfung von bis zu 10 Millionen Baden-Württembergern gegen das Corona-Virus ist eine Mammutaufgabe, die sich nur in einem gemeinsamen Kraftakt mit vielen Ärzten bewältigen lässt”, ergänzt der Vorstandsvorsitzende, Dr. Norbert Metke, und zeigt sich weiter zuversichtlich: „Wir haben zwar schon sehr viele Meldungen von Kollegen, aber das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Wir erhalten täglich mehrere 100 E-Mails.”

Freiwillige, die sich über die KVBW melden können

  • Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
    (inkl. ehemalige KVBW-Mitglieder – z. B. im Ruhestand)
  • Poolärztinnen und Poolärzte (Notfalldienst-Status)
  • medizinisches Fachpersonal

Zur Registrierung Anmeldeformular digital ausfüllen

Registrieren lassen können sich interessierte Ärzte und Medizinische Fachangestellte über die Anmeldeformulare (unten zum Download). „Wir unterstützen die Landesregierung selbstverständlich weiter darin, das ärztliche und nicht-ärztliche Personal für die Impfzentren und die mobilen Impfteams zu akquirieren”, verspricht Fechner. Für die organisatorischen Fragen sowie die vertragliche Ausgestaltung der Mitarbeit sei hingegen das Sozialministerium oder der jeweilige Betreiber des Impfzentrums vor Ort zuständig. Die Abrechnung des ärztlichen Honorars wird dann in gewohnter Weise wieder über die KVBW im Auftrag des Landes erfolgen.

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Die Anmeldung über die KVBW ist nur mit Arztnummer möglich. Interessierte Mediziner, die nicht im Arztregister der KVBW eingetragen sind, melden sich bitte über das Rückmeldeformular der Landesärztekammer (LÄK).

Direktkontakt

Verordnungsberatung Impfungen
0711 7875-3690
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Nur Fachberatung. Keine Patientenanfragen!