Nach berufsrechtlichen Vorgaben ist es Gynäkolo-
gen grundsätzlich versagt, Männer zu behandeln. Aller-
dings besagt die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass
von dieser berufsrechtlichen Vorgabe … Kombination mit …
Z Einbeziehung von Bezugspersonen (sonst B)
N Übergangsregelung 25. Sitzung KZT (sonst L)
W Übergangsregelung 25. Sitzung KZT
bei Einbeziehung von Bezugspersonen (sonst S) … Jugendärzte
04590
Fachärztlich
tätige
Internisten
13360
Hintergrund der Vergütungsregelung: Der Gemein-
same Bundesausschuss (G-BA) hat die kontinuierliche
interstitielle Glukosemessung
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rs_juni_17_hyperlinks.pdf
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zuletzt aktualisiert:
19.06.2017
zuständige
Kammer (Landesärztekammer Ba-
den-Württemberg) und die einschlä-
gigen berufsrechtlichen Regelungen.
Das bedeutet, es muss im Impressum
zwingend auf die Berufsordnung der
Ärzte der L … Regresszahlungen zu schüt-
zen. Der erste Schritt war die Er-
weiterung der SSB-Positivliste. Sie
regelt, welche Arzneimittel, medi-
zinisch-technischen Mittel und
Verbandstoffe als SSB verordnet
werden … ergo-Berichts im Jahr
2016. Allerdings ergab die Recher-
che der Redaktion: Noch sind ei-
nige dieser Regeln bei manchen
Praxen nicht umgesetzt. Was be-
achtet werden muss, damit alles
seine Richtigkeit hat
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ergo_01_18_hyperlinks.pdf
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zuletzt aktualisiert:
02.02.2018
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 16
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 17
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 18
§ 11
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26.07.2022
folgende Regelungen vor:
Für die Ausgestaltung gesonderter Vergütungsregelungen beachten die Kassenärztlichen Vereinigungen die regi-
onal vorhandenen Strukturen und legen entsprechende Regelungen fest … ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … § 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 15
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 16
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 17
§ 11
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hvm-20221-lesefassung-08.12.21.pdf
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26.07.2022
ärztlicher Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den praxisbezogenen Regel-
leistungsvolumen in einer Arztgruppe … 12
§ 8 Für Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen relevante Fälle 12
§ 9 Ermittlung RLV je Arzt 13
§ 10 Fallzahlbedingte Abstaffelung des Regelleistungsvolumens 14
§ 11 Ermittlung … § 12 Sonderregelungen bei Neuaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit, Praxen in der Anfangsphase,
Praxisauflösungen, Praxisverlegungen und Übernahme einer Praxis 15
§ 13 Sonderregelungen bei U
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26.07.2022
Nach berufsrechtlichen Vorgaben ist es Gynäkolo-
gen grundsätzlich versagt, Männer zu behandeln. Aller-
dings besagt die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass
von dieser berufsrechtlichen Vorgabe … erfolgen.
Vergütungsregelung zur kooperativen Behandlung von
Patienten in Praxisnetzen
Für von der KVBW anerkannte Praxisnetze sind nach den
gesetzlichen Neuregelungen gesonderte Vergütungsre- … mit der eGK eines
Elternteils ausgestellten Abrechnungsschein abgerech-
net werden. Von dieser Regelung ist die U3 jedoch
nicht umfasst, insofern sollte zu diesem Zeitpunkt
grundsätzlich eine eGK für
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RS_Dez15.pdf
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zuletzt aktualisiert:
18.12.2015
10. Die Zuweisung der Regelleistungsvolumen erfolgt praxisbezogen. Dabei ergibt sich die Höhe des
Regelleistungsvolumens einer Arztpraxis aus der Addition der Regelleistungsvolumen je Arzt, der
in der … innerhalb der Regelleistungsvolumen gemäß
1.
Stellen die Partner der Gesamtverträge bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen
fest, dass mit den praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer … Arbeitszeit als angestellter Arzt mindernd im
Rahmen seines Regelleistungsvolumens zu berücksichtigen.
7. Die das Regelleistungsvolumen und die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen überschreiten-
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honorarverteilung-2012-mit-anlagen.pdf
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27.07.2022
lem am Telefon)
• Notfallplan mit Verantwort-
lichkeiten und Abläufen
• Regelmäßige Schulungen/
Trainings
• Regelmäßige, dokumentier-
te Kontrolle der Notfallaus-
stattung
• Notfälle werden … lem am Telefon)
• Notfallplan mit Verantwort-
lichkeiten und Abläufen
• Regelmäßige Schulungen/
Trainings
• Regelmäßige, dokumentier-
te Kontrolle der Notfallaus-
stattung
• Notfälle werden … Notfalldienstreform von
Integrierten Notfallzentren (INZ)
auch zu Sprechstundenzeiten der
Regelversorgung und Fahrdiensten
24/7 spricht, geht glatt an der Re-
alität der Niedergelassenen vorbei.
Die
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ergo-2-2023-2023-06-12.pdf
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zuletzt aktualisiert:
12.06.2023
tlichen Regelungen. Bei der
Verarbeitung von Sozialdaten sowie im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
im Sinne von § 67 Abs. 2 Satz 2 SGB X sind darüber hinaus die Regelungen des
So … für die nach § 4 beigetretenen Betriebskrankenkassen (siehe
Anlage H).
(2) Dieser Vertrag regelt im Rahmen der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V eine
Versorgung der teilnehmenden Versicherten … vertraglichen bzw. gesetzlichen
Aufgaben, dass die für die vertragsärztliche Versorgung geltenden berufsrechtlichen und
vertragsarztrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die Richtlinien des Gemeinsamen
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orthohero-vertrag-2023-06-02.pdf
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02.06.2023
Dokumentationen beim Leistungserbringer
finden die Regelungen zu den gesetzlichen Aufbewahrungs-
fristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen
Vorschriften Anwendung. Die Teilnahmeerklärung sowie … Datenerhebung, -nutzung,
-verarbeitung und -speicherung durch die AOK und ihre
Vertragspartner geregelt. Hinzu kommt die Einwilligung in die
Übermittlung der Abrechnungsdaten in pseudonymisierter
Form
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2017-06-30_versichertenmerkblatt_hk_aok.pdf
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03.07.2017