Die Verhandlungen über
die Heilmittel hingegen waren geprägt durch die Vorgabe
der Bundesebene, regelungen für die Praxisbesonderheiten
und langfristverordnungen zu finden. Dass wir hier äußerst
erfolgreich … erhalten Sie ab dem
Quartal 2/2013 über ihre Praxis-Software Hinweise zu den
2013 geltenden regelungen.
Zielvereinbarungen 2013
Das ziel der KVBW in den diesjährigen Verhandlungen
zu den zie … in der wirtschaftlichen Prüfung
positiv berücksichtigt wird.
Darüber hinaus konnten weitere regelungen in die
zielvereinbarungen aufgenommen werden, welche die ärzt-
liche Verordnungsweise besonders
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vofo-25.pdf
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08.02.2016
Nach berufsrechtlichen Vorgaben ist es Gynäkolo-
gen grundsätzlich versagt, Männer zu behandeln. Aller-
dings besagt die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass
von dieser berufsrechtlichen Vorgabe … erfolgen.
Vergütungsregelung zur kooperativen Behandlung von
Patienten in Praxisnetzen
Für von der KVBW anerkannte Praxisnetze sind nach den
gesetzlichen Neuregelungen gesonderte Vergütungsre- … mit der eGK eines
Elternteils ausgestellten Abrechnungsschein abgerech-
net werden. Von dieser Regelung ist die U3 jedoch
nicht umfasst, insofern sollte zu diesem Zeitpunkt
grundsätzlich eine eGK für
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RS_Dez15.pdf
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18.12.2015
17 AKTENAUFBEWAHRUNG
8 § 18 ANWENDBARE VORSCHRIFTEN
8 § 19 INKRAFTTRETEN
8 § 20 ÜBERGANGSREGELUNG
page
KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg … werden.
(6) Sollten sich im Rahmen der Ermittlungen Anhaltspunkte für strafrechtlich oder berufsrechtlich rele-
vante Verhaltensweisen ergeben, kann der Disziplinarausschuss die Vorgänge der Staatsa …
(4) Im Fall der Einstellung des Verfahrens werden etwaige dem Arzt entstandene Kosten in der Regel
nicht erstattet.
§ 8 AUSSETZUNG DES VERFAHRENS
Der Disziplinarausschuss kann das Verfahren
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Disziplinarordnung_01-11-15.pdf
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28.10.2015
gesetzliche
Regelung zu schaffen: „Es gibt
Themen, die wir nicht rechtlich
regeln sollten.“ sm
è Für den 30. Oktober lädt die
KVBW zu der Veranstaltung „Sterbe-
hilfe – Welche Regelungen sind nötig … s berech-
tigt, aber eben auch verpflichtet ist
(§ 95 Abs. 3 SGB V).
Keine Regel ohne Ausnahme
Doch auch diese Regel gilt
nicht ohne Ausnahme: Aus dem
Bundesmantelvertrag für Ärzte er-
gibt sich … und wie der Be-
handlungsumfang aussieht, wird
durch die entsprechende Anlage
zur ASV-Richtlinie geregelt.
Danach muss zwischen den
Teampartnern ein Kooperations-
vertrag geschlossen werden und –
Schritt
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ergo_15_03.pdf
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15.10.2015
gesetzlichen Regelung des§ 135 Abs.
2 SGB V sind die fachlichen Voraussetzungen des
Arztes, die apparativen Anforderungen, die Or-
ganisation wie auch der Arzt-Patienten-Schlüssel
geregelt, die vorzuweisen … Diese neue Richtlinie regelt Auswahl, Umfang
und Verfahren der Durchführung aller Stich-
probenprüfungen, sofern nicht in anderen Richtli-
nien des G-BA abweichende Regelungen getroffen
werden. In … Kassenärztliche Vereinigung als Fortbildungs-
maßnahme anerkannt ist. Näheres hierzu regelt die
(Muster-) Satzungsregelung Fortbildung und Fort-
bildungszertifikat, die vom 107. Deutschen Ärzte-
tag 2004
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Qualitaetsbericht_2007.pdf
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21.09.2015
der
Versicherten, regeln die Krankenkassen in den Teilnahmeerklärungen. Die Satzung der
Krankenkasse hat Regelungen zur Abgabe der Teilnahmeerklärung zu enthalten; die
Regelungen sind auf der Grundlage … gen sind insbesondere
zu regeln:
1. Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer
Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit,
2. Maßnahmen zur Fortbildung … der Versicherten, regeln die Krankenkassen in den
Teilnahmeerklärungen. 6Die Satzung der Krankenkasse hat Regelungen zur Abgabe
der Teilnahmeerklärungen zu enthalten. 7Die Regelungen sind auf der Grundlage
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2015_07_11_Synopse_KVBW_SGB_V-Ae-ZV_VSG_AeAe.pdf
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04.08.2015
inen das Handwerk zu legen.
Weitere gesetzliche Regelungen betrachtet er als nicht notwendig,
denn „die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern regeln einheitlich
und bundesweit, dass es die Aufgabe von … welcher
Absicht und welchem Regelmäßig-
Rechtssicherheit für Ärzte drin-
gend erforderlich
Der Gesetzesentwurf von Brand
und Griese sieht keine klare, ge-
setzliche Regelung für das ärztliche
Handeln … Aufbereitung von Medizinpro-
dukten (Sterilisator, RDG oder Siegelgerät), die regelmäßige War-
tung der Geräte, die regelmäßige Prozessvalidierung, die Qualifika-
tion des Personals (Sachkunde) und die räumliche
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ergo_2015-02.pdf
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13.07.2015
Leistungen innerhalb der Regelleistungsvolumen gem. 1.
Stellt die KVBW bei der Festsetzung der Regelleistungsvolumen fest, dass mit den
praxisbezogenen Regelleistungsvolumen in einer Arztgruppe die … sind bis spätestens zum Ende des Quartals
zu stellen, für das die Sonderregelung geltend gemacht wird.
§ 13 Sonderregelungen bei Unvergleichbarkeit von Bezugsquartal und Abrech-
nungsquartal … g. Vergü-
tungsregelung bereinigten Vergütungsvolumens und das fachärztliche Vergütungsvolu-
men um 30 vom Hundert des bereinigten Vergütungsvolumens zu reduzieren.
Übergangsregelung für das 1.
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hvm_13-1_lesefassung_mod12.pdf
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31.03.2015
Hilfsmittel-Richtlinie geregelt.
Hilfsmittel zur VerBesserung
der seHsCHÄrfe
Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebens-
jahr müssen für Brillengläser oder Kontakt-
linsen in der Regel selbst zahlen. Generell … Sehbeeinträchtigungen verord-
net werden dürfen, regelt Paragraf 16 der
Hilfsmittel-Richtlinie. Demnach sind elek-
tronische Modelle für die Nähe in der Regel
ab einem sechsfachen Vergrößerungsbedarf
v … n und Anbietern von Hilfsmitteln zusammen.
Für diese Zusammenarbeit gibt es Regeln.
sozial- und BerufsreCHtliCHe VorsCHriften
Die sozialrechtlichen Vorschrift en fi nden Ärzte im SGB V.
Paragraf
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PraxisWissen_Hilfsmittel-1.pdf
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20.02.2015
die neuen Regelungen künftig
insgesamt deutlich weniger Ärzte
zur Verfügung stehen werden. Und
nannte ihnen die konkreten Zahlen
für ihre Wahlkreise. Insgesamt
würde eine solche Regelung zu rund
2 … dass es keine Versor-
gungsprobleme gäbe, wenn die
Ärzte nur besser verteilt wären.
Die „Aufkaufregelung“ aus dem
Entwurf des neuen Versorgungs-
stärkungsgesetzes ist die prägnan-
teste Auswirkung … darauf ist simpel: Wir schaffen
einfach ein neues Gesetz. Mit im-
mer neuen, noch ausgefeilteren
Regelungen sollen die Probleme
gelöst werden.
Ein Beispiel dafür: die Forde-
rung des baden-württembergi-
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ergo-4-2014.pdf
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18.12.2014