Genehmigungspflichtige Leistungen A bis Z

Qualitätsgesicherte Leistungen im Überblick

Die nachstehenden genehmigungspflichtigen Leistungen dürfen Sie nur abrechnen, wenn die KVBW Ihnen hierfür zuvor die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Eine Genehmigung können wir erst erteilen, wenn uns alle zum Qualifikationsnachweis erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Gerätenachweis etc.) voll­ständig vorliegen. Bei einem Umzug in andere Räume ist je nach Genehmigungsart ein neuer Gerätenachweis erforderlich. Die Antragsunterlagen und Ihre Ansprech­partner finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort.
Hinweis: Weiterbildungsassistenten und Sicherstellungsassistenten benötigen keine Genehmigungen, sie stehen unter der Verantwortung des Arbeitgebers.

Anträge digital einreichen

Mittlerweile können Sie als KVBW-Mitglied fast alle Genehmigungen digital im Mitgliederportal über den Online-Antragsservice beantragen. Diese erkennen Sie am roten Tür-Icon. Lesen Sie hier, welche Vorteile Ihnen der Online-Antragsservice bietet: QS-Anträge digital einreichen » 

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Letzte Aktualisierung: 11.11.2025