Schmerztherapie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß §135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung-Schmerztherapie)

Gebührennummern

30700, 30702, 30704 EBM

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