Neuropsychologische Therapie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Neuropsychologische Therapie nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 1

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur neuropsychologischen Diagnostik und Therapie (Qualitätssicherungsvereinbarung NT)

Gebührennummern

30930 – 30935 EBM

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