Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung (Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung)

Gebührennummern

09372 – 09375 EBM (Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde)
20372 – 20375 EBM (Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie)

Dokumentation

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung bei Jugendlichen und Erwachsenen sieht eine elektronische Dokumentation der maßgeblichen Rahmendaten bei jedem Patienten bei der Erstverordnung und der ersten Untersuchung nach Verordnung vor. Für die Bestimmung der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung des Patienten ist die Verwendung des APHAB-Fragebogens vorgesehen.

Die Dokumentation erfolgt über das Mitgliederportal der KVBW; dort kann eine entsprechende Erfassungsoberfläche aufgerufen werden. Der APHAB-Bogen und die Berechnung der Hörbeeinträchtigung ist in die Erfassungsoberfläche eingebunden. 

Die befüllten Dokumentationsbögen sind am Ende des Quartals zu definierten Terminen einzureichen. Die Praxis erhält eine Auswertung der dokumentierten Daten circa ein halbes Jahr später. Diese Berichte werden ebenfalls im Mitgliederportal hinterlegt. Näheres ist der Ausfüllanleitung zu entnehmen.